Personalausweis
Deutsche Staatsangehörige sind verpflichtet, ab Vollendung des 16. Lebensjahres einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Die Ausweispflicht wird auch mit dem Besitz eines gültigen deutschen Reisepasses erfüllt.
Der Personalausweis wird im Scheckkartenformat ausgestellt.
Zusätzlich sind im Ausweis-Chip Ihre persönlichen Daten, Ihr Lichtbild und Ihre Fingerabdrücke abgelegt. Das Lichtbild und Fingerabdrücke sind nur hoheitlichen Stellen wie Polizei und Grenzbehörden zugänglich.
Daneben bietet der Chip zwei weitere Funktionen:
• den elektronischen Identitätsnachweis (eID-Funktion) beziehungsweise die Online-Ausweisfunktion und
• die Unterschrifts- beziehungsweise Signaturfunktion
Seit dem 15. Juli 2017 ist die eID-Funktion in Personalausweisen grundsätzlich immer eingeschaltet, wenn Sie mindestens 16 Jahre alt sind.
Sie haben Ihre PIN vergessen? Über den PIN-Rücksetzdienst können Sie ganz einfach online eine neue PIN beantragen. Ein persönlicher Besuch beim Bürgerservice ist dafür nicht erforderlich.
Unter bestimmten Umständen (wenn Sie z. B. aufgrund einer Behinderung nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können) kann eine Befreiung von der Ausweispflicht erfolgen. Die Befreiung von der Ausweispflicht können Sie auch digital über das Bürgerportal beantragen.
Wichtige rechtliche Änderung:
Personalausweise, Reisepässe sowie vorläufige Personalausweise und Reisepässe dürfen nur noch mit digitalem biometrischem Lichtbild beantragt werden. Gedruckte Lichtbilder auf Fotopapier sind für diese Dokumente nicht mehr zulässig (zur ausführlichen Pressemeldung).
Für die Erstellung digitaler Passfotos stehen zertifizierte Fotostudios und Drogeriemärkte im gesamten Mannheimer Stadtgebiet zur Verfügung.
Eine Übersicht der teilnehmenden Fotodienstleister ist unter folgendem Link abrufbar.
Alternativ können Bürgerinnen und Bürger die Selbstbedienungsterminals nutzen, die an ausgewählten Standorten bereitstehen: Bürgerservice Innenstadt (K 7), Bürgerservice Käfertal und Bürgerservice Neckarstadt. Das Terminal im Technischen Rathaus Mannheim (Lindenhof) ist derzeit außer Betrieb.
Bitte beachten Sie, dass die Lichtbildaufnahmegeräte für Kleinkinder und Säuglinge nur bedingt geeignet sind, insbesondere da im Hintergrund keine weitere Person abgebildet sein darf. Außerdem gelten die Anforderungen an Bildgröße, Frontalaufnahme, Schärfe und Kontrast, Ausleuchtung und Fotoqualität (nähere Informationen finden Sie hier). Wir empfehlen daher, Lichtbilder von Kleinkindern und Säuglingen bei einem zertifizierten Fotodienstleister anfertigen zu lassen.
Direktversand Personalausweis, Reisepass, eID-Karte
Mit der Option Direktversand können Sie sich Ihr Ausweisdokument an der Wohnungstür persönlich übergeben lassen. Voraussetzung ist, dass Sie den Ausweisantrag innerhalb Deutschlands bei der Behörde an Ihrem Wohnsitz stellen. Der Direktversand-Service kostet 15,00 Euro zusätzlich zur Ausweisgebühr. Nähere Informationen erhalten Sie hier.
- Wie können Sie dieses Anliegen beantragen?
Sie müssen in Mannheim mit Hauptwohnsitz gemeldet sein und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
Den Personalausweis können Sie ausschließlich persönlich im Bürgerservice beantragen. Eine schriftliche oder digitale Antragstellung ist gesetzlich nicht zulässig.
Bei der Beantragung Ihres Personalausweises erhalten Sie einen PIN-Brief ausgehändigt. Personen unter 10 Jahren erhalten keinen PIN-Brief. Dieser enthält eine Geheimnummer (fünfstellige Einmal-PIN) und eine Entsperrnummer (PUK) für die Nutzung der Online-Ausweisfunktion. Den Online-Ausweis können Sie ab 16 Jahren nutzen, sobald Sie Ihre selbstgewählte, sechsstellige PIN gesetzt haben. Bei der Ausgabe des neuen Personalausweises erhalten Sie ein Aushändigungsschreiben mit dem Sperrkennwort, um im Bedarfsfall (zum Beispiel Verlust des Dokuments) den Online-Ausweis sperren zu können.
Sie haben schon einen Personalausweis und haben Ihre PIN vergessen? Über den PIN-Rücksetzdienst können Sie ganz einfach online eine neue PIN beantragen. Ein persönlicher Besuch beim Bürgerservice ist dafür nicht erforderlich.
Das Ausweisdokument wird nach der Beantragung durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die tatsächliche Bearbeitungsdauer richtet sich nach der Auslastung der Bundesdruckerei in Berlin; der Fachbereich Bürgerdienste hat hierauf keinen Einfluss.
Um zu überprüfen, ob Ihr Ausweisdokument bereits geliefert wurde, können Sie die Online-Statusabfrage nutzen. Hierzu benötigen Sie die Seriennummer, welche Sie bei der Beantragung erhalten haben.
Benötigen Sie sofort ein Ausweisdokument, können Sie neben dem Personalausweis auch einen vorläufigen Personalausweis beantragen, den Sie direkt mitnehmen können. Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Personalausweises beträgt maximal drei Monate.
- Was müssen Sie vorlegen?
Bitte bringen Sie mit:
- Personalausweis, Reisepass, bei Erstantrag Geburtsurkunde
- digitales, biometrisches Lichtbild nach den Anforderungen der Fotomustertafel.
Für die Erstellung digitaler Passfotos stehen zertifizierte Fotostudios und Drogeriemärkte im gesamten Mannheimer Stadtgebiet zur Verfügung
Eine Übersicht der teilnehmenden Fotodienstleister ist unter folgendem Link abrufbar.
Alternativ können Bürgerinnen und Bürger die Selbstbedienungsterminals an folgenden Standorten nutzen:
- Bürgerservice Innenstadt (K 7)
- Technischen Rathaus (TRM)
- Bürgerservice Käfertal
- Bürgerservice Neckarstadt
Bitte beachten Sie, dass die Lichtbildaufnahmegeräte für Kleinkinder und Säuglinge nur bedingt geeignet sind, insbesondere da im Hintergrund keine weitere Person abgebildet sein darf. Außerdem gelten die Anforderungen an Bildgröße, Frontalaufnahme, Schärfe und Kontrast, Ausleuchtung und Fotoqualität (nähere Informationen finden Sie hier). Wir empfehlen daher, Lichtbilder von Kleinkindern und Säuglingen bei einem zertifizierten Fotodienstleister anfertigen zu lassen
Bei Verlust oder Diebstahl zusätzlich:
- entweder ein anderes Lichtbilddokument, das Familienbuch oder die Geburts- oder Heiratsurkunde
Bei Personen unter 16 Jahren zusätzlich:
- mindestens ein Erziehungsberechtigter (persönliche Anwesenheit)
- Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigter
- Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) beider Erziehungsberechtigten
- bei alleinigem Sorge- oder Aufenthaltsbestimmungsrecht: Nachweis über das alleine Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht
- bei Erstantrag: Geburtsurkunde
- Welche Gebühren werden fällig?
Dienstleistung Gebühr Personalausweis für Personen bis 24 Jahren 27,60 Euro Personalausweis für Personen ab 24 Jahren 46,00 Euro Vorläufiger Personalausweis 10,00 Euro Digitale, biometrische Bilder vor Ort 6,00 Euro Aufschlag bei Antragstellung außerhalb der behördlichen Öffnungszeiten oder bei Unzuständigkeit 13,00 Euro Aufschlag bei Antragstellung, wenn sich der gewöhnliche Aufenthaltsort im Ausland befindet oder bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland 30,00 Euro Ändern der Anschrift bei Umzügen gebührenfrei Sperren der Online-Ausweisfunktion bei Verlust oder Diebstahl gebührenfrei Nachträgliches Aktivieren des elektronischen Identitätsnachweises gebührenfrei Ändern der PIN (z. B. PIN vergessen) gebührenfrei Entsperren des elektronischen Identitätsnachweises (z.B. beim Wiederauffinden) gebührenfrei Direktversand 15 Euro Es ist keine Debit- und Kreditkartenzahlung möglich.
- Wo können Sie dieses Anliegen beantragen? Wie können Sie einen Termin vereinbaren?
Den Personalausweis können Sie an allen Bürgerservice-Standorten beantragen. Weitere Informationen - beispielsweise zu Barrierefreiheit und Bezahlmöglichkeiten - finden Sie bei den Bürgerservice-Standorten.
Termine können unter www.mannheim.de/terminreservierung oder über die Behördennummer 115 vereinbart werden.
Bitte informieren Sie sich vorab, ob eine Terminreservierung am jeweiligen Standort erforderlich ist. In dieser Übersicht finden Sie die Öffnungszeiten ohne Termin aller Bürgerservice.
- Point ID – Aufnahmesystem für biometrische Daten
Die Point ID ist ein Selbstbedienungsterminal zur Erfassung biometrischer Daten für die Beantragung des Personalausweises oder des Reisepasses.
Eine Beantragung eines neuen Personalausweises oder Reisepasses ohne persönliche Vorsprache am Schalter ist weiterhin nicht möglich. Sie haben jedoch die Möglichkeit, vor der Antragstellung an den Selbstbedienungsterminals selbstständig Ihre biometrischen Daten, einschließlich Lichtbild, Fingerabdrücke und Unterschrift, zu erfassen.
Sie sparen sich den Aufwand für die Beschaffung eines biometrischen Passbildes und die eigentliche Bearbeitungszeit bei der Sachbearbeitung wird verkürzt. Die Erfassung ist nur an den Aufnahmesystemen Point ID im Bürgerservice Innenstadt, im Bürgerservice Lindenhof, im Bürgerservice Käfertal und im Bürgerservice Neckarstadt möglich.
Bitte beachten Sie, dass die Lichtbildaufnahmegeräte für Kleinkinder und Säuglinge nur bedingt geeignet sind, insbesondere da im Hintergrund keine weitere Person abgebildet sein darf. Außerdem gelten die Anforderungen an Bildgröße, Frontalaufnahme, Schärfe und Kontrast, Ausleuchtung und Fotoqualität (nähere Informationen finden Sie hier). Wir empfehlen daher, Lichtbilder von Kleinkindern und Säuglingen bei einem zertifizierten Fotodienstleister anfertigen zu lassen.Die Kosten belaufen sich bei den Aufnahmesystemen Point ID auf 6,00 Euro.
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