Führungszeugnis


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Wichtiger Hinweis:
Die schriftliche Beantragung eines Führungszeugnisses ist an enge rechtliche Vorgaben (u.a. beglaubigte Unterschrift) geknüpft. Aktuell wird auf verschiedenen Internetseiten die Beantragung eines Führungszeugnis gegen Bezahlung angeboten. Auf diese Anträge hin kann kein Führungszeugnis ausgestellt werden, da die rechtlichen Vorgaben nicht erfüllt sind. Mehr dazu, wie Sie Ihr Führungszeugnis sicher beantragen können, finden Sie unter den Punkt "Wo können Sie dieses Anliegen beantragen? Wie können Sie einen Termin vereinbaren?".


Das Führungszeugnis ist eine Urkunde, die bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. Jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag ein Führungszeugnis mit den für sie gespeicherten Daten erteilt. Es wird vom Bundesamt für Justiz ausgestellt.

Es wird unterschieden nach einem Führungszeugnis für eigene Zwecke (Privatführungszeugnis) oder zur Vorlage bei einer deutschen Behörde. Ein Führungszeugnis für eigene Zwecke wird vom Bundesamt für Justiz an die antragstellende Person und ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde an die betreffende Behörde übersandt.
 

Für die genannten Führungszeugnisse gibt es die Möglichkeit, auch ein sogenanntes „erweitertes Führungszeugnis“ zu beantragen. Ein „erweitertes Führungszeugnis“ wird nach § 30a Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) erteilt. Dies ist erforderlich, wenn das Führungszeugnis für die Prüfung der persönlichen Eignung, eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder eine Tätigkeit benötigt wird.
 

Wie können Sie dieses Anliegen beantragen?

Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und mit Wohnsitz in Mannheim gemeldet sind, die von der Meldepflicht befreit oder ohne festen Wohnsitz sind und in Mannheim ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Das Behördenführungszeugnis wird vom Bundesamt für Justiz direkt an die Behörde geschickt. Daher muss die Anschrift der Behörde und auch das Aktenzeichen bei der Antragstellung angegeben werden.

Die Bearbeitungsdauer von Anträgen auf Erteilung eines Führungszeugnisses hängt von der Gesamtzahl der zu bearbeitenden Anträge beim Bundesamt für Justiz ab. Es dauert in der Regel 1 – 2 Wochen.

Gemäß § 30b Bundeszentralregistergesetz (BZRG) sind seit dem 31. August 2018 in das Führungszeugnis von Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister ihres Herkunftsmitgliedstaates vollständig und in der übermittelten Sprache aufzunehmen (Europäisches Führungszeugnis), sofern der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.

Die Ausstellung eines Europäischen Führungszeugnisses kann eine längere Bearbeitungszeit erfordern, da die Mitteilung aus dem Register des Herkunftsmitgliedstaates angefordert werden muss. Für die Übermittlung gewähren die zugrundeliegenden europäischen Vorschriften dem Herkunftsmitgliedstaat eine Frist von zwanzig Arbeitstagen.

Bei Behördenführungszeugnissen können Sie zudem beantragen, das Führungszeugnis vorher persönlich beim Amtsgericht einzusehen. Es wird nach der Einsichtnahme an die anfordernde Behörde weitergeleitet.

Was müssen Sie vorlegen?

Bitte bringen Sie mit:

  • Ausweisdokument (deutscher Personalausweis oder Reisepass (Nationalpass))

Für das erweiterte Führungszeugnis zusätzlich:

  • Schriftliche Aufforderung der Stelle, die bestätigt, dass bei dem Antragsteller die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG für die Erteilung eines solchen Führungszeugnissen vorliegen
  • Bei Selbstständigen reicht eine Bescheinigung der antragstellenden Person aus
Welche Gebühren werden fällig?
Dienstleistung Gebühr
Einfaches Führungszeugnis 13,00 Euro
Erweitertes Führungszeugnis 13,00 Euro
Wo können Sie dieses Anliegen beantragen? Wie können Sie einen Termin vereinbaren?

Das einfache oder erweiterte Führungszeugnis können Sie an allen Bürgerservice-Standorten beantragen. Weitere Informationen - beispielsweise zu Barrierefreiheit und Bezahlmöglichkeiten - finden Sie auf den Seiten der einzelnen Bürgerservice-Standorte.

Termine können unter www.mannheim.de/terminreservierung oder über die Behördennummer 115 vereinbart werden.
 

Bitte informieren Sie sich vorab, ob eine Terminreservierung am jeweiligen Standort erforderlich ist. In dieser Übersicht finden Sie die Öffnungszeiten ohne Termin aller Bürgerservice.
 

Das Führungszeugnis können Sie auch digital über das Bürgerportal beantragen. Eine Beantragung per E-Mail, per Post mit vorheriger Überweisung oder für eine andere Person mit Vollmacht ist nicht möglich.

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