Der Mannheimer Migrationsbeirat ist die offizielle politische Interessensvertretung der Mannheimer*innen mit Migrationsbiografie und Schnittstelle zwischen der Mannheimer Politik, Verwaltung und Stadtgesellschaft. Er ermöglicht politische Teilhabe - insbesondere für diejenigen, die kein Wahlrecht haben und damit von wichtigen demokratischen Entscheidungsprozessen ausgeschlossen sind.
Nachhaltige Wirtschaft – iDEAL für Mannheim ist, wenn auch Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen am Standort Mannheim die Natur und Klima schützen, z.B. Produkte gestalten, die wiederverwendet werden.
Mit dem Klimaschutz-Aktionsplan 2030 und als eine der ausgewählten Städte für die EU-Mission „100 klimaneutrale Städte bis 2030“ geht Mannheim als Pilotstadt voran. Diese Ambitionen erfordern neben dem Engagement der Stadtverwaltung und Stadtgesellschaft insbesondere auch nachhaltig orientierte Unternehmen und Wirtschaftsakteur*innen. Das Modell der Circular Economy spielt eine wichtige Rolle um die fünf Ziele im Bereich Nachhaltige Wirtschaft zu erreichen.
Ziel einer Sozialen Erhaltungssatzung (auch Milieuschutzsatzung) nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB ist es, die Wohnbevölkerung in einem förmlich festgelegten Gebiet vor Verdrängungsprozessen zu schützen, die z.B. durch Luxusmodernisierungen oder die Umwandlung in Eigentumswohnungen entstehen und die negative städtebauliche Auswirkungen haben.
Was muss genehmigt werden?
Seit dem tt.07.2023 bedürfen Vorhaben
· zum Rückbau (auch Teilrückbau) von Wohngebäuden,
· zur baulichen Änderung an bestehendem Wohnraum (z.B. Modernisierungen, Grundrissänderungen, Teilungen und Zusammenlegungen, Dachgeschossausbauten, Balkonanbauten) oder
· zur Nutzungsänderung von Wohnraum in nicht-wohnliche Nutzungen (z.B. Wohnen zu Gewerbe oder Büro) sowie
· zur Begründung von Wohnungs- und Teileigentum
einer Genehmigung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB.