Zuwanderung und Einbürgerung K 7 68159Mannheim Deutschland
Die Abteilung Zuwanderung und Einbürgerung ist die Servicebehörde Mannheims für Zuwandernde. Sie entscheidet über den Aufenthalt, aber auch dessen Beendigung. Sie berät und betreut ihre Kunden aktiv mit dem Ziel, deren Rechtsstatus schnellstmöglich zu klären und die daraus folgenden Maßnahmen zu ergreifen. Mit der Entscheidung über den Aufenthaltsstatus wird auch die Entscheidung über den Zugang zum Arbeitsmarkt getroffen.
Der Gemeinderat hat am 4.4.2017 beschlossen, dass die Stadt Mannheim ab dem Jahr 2018 eine Nebenwohnsitzsteuer erheben wird.
Die Einführung dieser Steuer ist ein Teil der vom Gemeinderat beschlossenen Maßnahmen der Stadt zur Gewinnung von Einwohnern mit Erstwohnsitz in Mannheim.
Die Nebenwohnsitzsteuer ist eine Gemeindesteuer. Rechtsgrundlage ist die Satzung der Stadt Mannheim vom 04.04.2017 in der jeweils geltenden Fassung. Besteuert wird das Innehaben eines Nebenwohnsitzes im Stadtgebiet.