Wahrnehmung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung
Im Sozialen Dienst des Fachbereichs Jugendamt und Gesundheitsamt Mannheim gibt es eine spezialisierte Kindesschutzstelle, die für alle Neumeldungen von Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung und bei Inobhutnahmen Mannheimer Kinder tätig wird.
Die Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit (Geld-, Warenspielgeräte) ist an zwei Genehmigungen gebunden: eine persönliche Automatenaufstellererlaubnis und eine Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellortes.
Die Einschulungsuntersuchung wird in zwei Schritten durchgeführt. Schritt 1 dient zum einen der Feststellung und Beurteilung von gesundheitlichen Einschränkungen und Entwicklungsverzögerungen mit dem Ziel, rechtzeitig notwendige Fördermaßnahmen einzuleiten, zum anderen der präventiven gesundheitlichen Beratung von Kindern und Eltern. Schritt 2 prüft, ob besondere medizinische Bedarfe des Kindes beim Schulbesuch berücksichtigt werden müssen.