Der Landesfamilienpass ist eine Leistung des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren Baden-Württemberg. Mit dem Landesfamilienpass und der dazu gehörigen Gutscheinkarte können Familien, die ihren ständigen Wohnsitz in Baden-Württemberg haben, also auch ausländische Familien, derzeit insgesamt 21-mal im Jahr unentgeltlich bzw. zu einem ermäßigten Eintritt die staatlichen Schlösser, Gärten und Museen besuchen.
Einen Landesfamilienpass können folgende Personen erhalten:
Die Stadt Mannheim begreift Integration als die Schaffung von Bedingungen gemeinsamer Gestaltung und damit als Verantwortung und Auftrag der gesamten Stadtgesellschaft und ihrer Institutionen. Innerhalb der Verwaltung drückt sich dieses Verständnis durch eine Verankerung von Integration als Querschnittsaufgabe aus.
Der Integrationsausschuss berät den Mannheimer Gemeinderat in migrations- und integrationspolitischen Fragestellungen und Angelegenheiten: Sprachförderung, Bildung, Demokratieförderung und Ehrenamt, Arbeitsmarkt und berufliche Qualifikation, Zusammenleben in Vielfalt, Kultur und interreligiöser Dialog u.v.m.