Kommunale Integrationspolitik

Die Stadt Mannheim begreift Integration als die Schaffung von Bedingungen gemeinsamer Gestaltung und damit als Verantwortung und Auftrag der gesamten Stadtgesellschaft und ihrer Institutionen. Innerhalb der Verwaltung drückt sich dieses Verständnis durch eine Verankerung von „Integration“ als Querschnittsaufgabe aus.

Schon im Jahr 2009 wurden die Ziele und Grundsätze der Mannheimer Integrationspolitik vom Gemeinderat beschlossen. Sie definieren das integrationspolitische Selbstverständnis der Stadt Mannheim und bieten einen verbindlichen Orientierungsrahmen für die Ausrichtung ihres integrationspolitischen Handelns.

Mannheim war und wird immer Ziel von Migration sein. Integration von Zugewanderten ist eine Daueraufgabe. Das bedeutet auch, dass längerfristige institutionelle Strukturen zu schaffen sind, die untereinander und mit Blick auf die anstehenden Aufgaben abgestimmt sind. Kommunale Integrationsförderung ist daher immer auch eine strategisch-konzeptionelle Aufgabe.

In diesem Zusammenhang hat der Integrationsbeauftragten folgende Aufgaben:

  • die strategische Weiterentwicklung kommunaler Integrationsförderung, Schnittstellenarbeit und die Koordination dienststellenübergreifender Arbeit
  • die Beratung von Entscheidungsträger*innen in Verwaltung und Politik sowie die Unterstützung von städtischen Ämtern und ihren Kooperationspartnern zu den Themen Migration, Integration und Zusammenleben in Vielfalt
  • die Geschäftsführung des Integrationsausschusses
  • Berichtswesen für Gemeinderat, Verwaltung und Öffentlichkeit
  • Integrationsmonitoring, zur datenbasierten Erfassung integrationsrelevanter Prozesse in Mannheim
  • integrationspolitische Netzwerkarbeit auf regionaler, nationaler und internationaler Ebenen