In förmlich festgelegten Sanierungsgebieten besteht für Hauseigentümer die Möglichkeit, Kosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung steuerlich gelten zu machen (§§ 7h, 10f, 11a EStG) . Voraussetzung ist, dass vor Beginn der Arbeiten auf der Grundlage einer detaillierten Kostenaufstellung mit der Stadt ein Modernisierungsvertrag abgeschlossen wird, in dem die geplanten Maßnahmen aufgeführt sind. Durch die Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen müssen bauliche Missstände und Mängel behoben werden. Daher können bloße Instandhaltungsmaßnahmen nicht steuerlich geltend gemacht werden.
Um bezahlbaren und ausreichenden Wohnraum auch zukünftig zu haben, hat die Stadt Mannheim ein 12-Punkte-Programm zum Wohnen in Mannheim, unter anderem mit einer Quote für bezahlbaren Wohnraum, eingeführt.
Die Abteilung Veranstaltungen und Protokoll ist zentraler Ansprechpartner für städtische Veranstaltungen. Diese beinhalten u.a. den städtischen Neujahrsempfang, die alljährliche Jubilarfeier, den städtischen Maimarktstand, Einbürgerungsfeiern, Preisverleihungen, Baufeiern, Gedenkveranstaltungen oder auch Empfänge für Mitglieder des Diplomatischen Korps. Die Organisation der Stadtvertretungen, die Bearbeitung von Ehrungen auf kommunaler und staatlicher Ebene, die Bearbeitung der Alters- und Ehejubilare sowie die Fertigung von Glückwunschbriefen etc. sind weitere Beispiele des vielfältigen Aufgabenspektrums.