Mit BüMA bzw. Ankunftsnachweis in Aufnahmeeinrichtung:
Mit der BüMA (Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender) besteht eine Residenzpflicht, die auf den Bezirk der zuständigen Aufnahmeeinrichtung beschränkt ist. Anträge auf Ausnahmegenehmigungen sind beim RP Karlsruhe zu stellen.
Die BüMA wurde mittlerweile durch den Ankunftsnachweis ersetzt.
Mit Aufenthaltsgestattung nach Asylantragstellung:
Mazin Al-Zubaidi fühlt sich zum Einbürgerungspaten berufen, das merkt man im Gespräch bereits nach wenigen Sätzen. Der aus dem Irak stammende Unternehmensberater begleitet und berät seit Ende 2013 Menschen, die sich einbürgern lassen wollen. „Ich fühlte mich dazu verpflichtet. Ich merkte bei meiner Tätigkeit als Deutschlehrer für arabische Frauen, dass es hier eine große Nachfrage und noch größeren Informationsbedarf gibt.“
Mikroprojekt 3.1: Fußball ist unser Leben - Ein Sport- und Bildungsprojekt für Jungs
„Fußball ist unser Leben“ ist ein Sport- und Bildungsprojekt des Gemeinschaftszentrums Jungbusch und findet in Kooperation mit dem Sportverein DJK Jungbusch und weiteren Sportvereinen statt.