In Mannheim liegt die Pflicht, die Gehwege zu reinigen bei den Eigentümer*innen und Besitzer*innen (bzw. Mieter*innen und Pächter*innen) von Grundstücken. Dies ist in Mannheim über die Gehwegreinigungssatzung geregelt. Das bedeutet, dass Sie als Bürger*in vor ihrer eigenen Tür kehren müssen. Was genau zu beachten ist, ist in den "Häufig gestellten Fragen zur Gehwegreinigung in Mannheim" aufgeführt.