Der Migrationsbeirat entsendet Vertreter*innen als sachkundige Einwohner*innen mit Rede-, Anhörungs- und Antragsrecht in den Gemeinderat und dessen Fachausschüsse. Ein Beschlussrecht besitzen sie dort jedoch nicht (einzige Ausnahme: der beratende Integrationsausschuss) – fachliche und argumentative Kompetenzen bilden somit das Potenzial, mit dem sie sich in den gemeinderätlichen Gremien einbringen können.
Neben der Vertretung im Gemeinderat und dessen Fachausschüssen ist der Migrationsbeirat auch in weiteren kommunalen und zivilgesellschaftlichen Gremien, Arbeitskreisen und Netzwerken aktiv und vernetzt (auch landes- und bundesweit), die entweder dauerhaft bestehen oder temporär zu bestimmten Themen und Fragestellungen eingerichtet werden.
Alle Unterhaltsverpflichtungen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Dem Grunde nach müssen nicht nur Eltern Unterhalt für Ihre Kinder zahlen, sondern auch Kinder für Ihre Eltern. Die Unterhaltspflicht ist vorrangig zu öffentlichen Leistungen. D. h. bevor Leistungen gewährt werden können sollte geklärt sein, ob der Unterhalt den Bedarf vollständig abdeckt oder zumindest den Bedarf verringert.