Wir freuen uns über Ihr Interesse am Wahlehrenamt.
Für die Durchführung der Wahl werden viele Ehrenamtliche für den Wahldienst benötigt, denn ohne deren engagierte Mitarbeit wären so große Projekte nicht durchführbar. Es wäre schön, wenn wir Sie für dieses Team begeistern könnten.
Der Fachbereich Sicherheit und Ordnung kümmert sich u.a. um herrenlose tote Haustiere, die im öffentlichen Raum aufgefunden werden und deren Besitzer nicht direkt ermittelt werden kann sowie um größere tote Wildtiere, die im öffentlichen Raum aufgefunden werden.
Mit offenen Freizeit- und Bildungsangeboten wendet sich die Jugendförderung im Fachbereich Jugendamt und Gesundheitsamt der Stadt Mannheim direkt an Kinder und Jugendliche in den Stadtteilen. Dies gilt sowohl in den Jugendhäusern und Jugendtreffs als auch bei den Angeboten der Kinder- und Jugendbildung.
In den verschiedenen Unterkünften für Flüchtlinge engagieren sich zahlreiche ehrenamtliche Helfer, die ganz praktisch, ideenreich und mit Engagement sowie Zuversicht vor Ort anpacken. Sei es in der Koordination von Kleiderkammern, dem Sammeln von Sachspenden, der Organisation von Spielangeboten für Kinder oder Deutschkursen - die Bereitschaft der Bevölkerung zu helfen ist riesig. Unterstützung ist auf viele Arten möglich. Wenn Sie selbst aktiv werden oder spenden möchten, finden Sie weiter unten weitere Informationen.
Informationen zu Möglichkeiten sich ehrenamtlich zu engagieren, haben wir auf den Seiten der jeweiligen Erstaufnahmeeinrichtungen für Sie zusammen gestellt:
Die rechtliche Situation von Flüchtlingen und Asylsuchenden in Deutschland ist gerade für Menschen, die sich zum ersten Mal damit befassen, ein komplexes Thema. Auf den nachfolgenden Seiten haben wir die wichtigsten Informationen zusammengestellt. Umfassende Informationen erhalten Sie außerdem beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) unter folgendem Link:
Eine „Landeserstaufnahmeeinrichtung“ (LEA) ist die erste Station eines nach Deutschland kommenden Asylsuchenden. Nach der Ankunft sind nach dem Asylverfahrensgesetz mehrere Verfahrensschritte (Registrierung, erkennungsdienstliche Behandlung, Gesundheitsuntersuchung, Asylantragstellung und Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)) vorgesehen.