Dem Boden wurde lange Zeit keine besondere Aufmerksamkeit zuteil. Dies lag wohl daran, dass die Verschmutzung des Bodens nicht so schnell sichtbar wird wie die von Wasser oder Luft und dementsprechend von der Öffentlichkeit nicht in gleichem Maße wahrgenommen wurde.
Die Untere Bodenschutzbehörde sorgt für die Umsetzung der gesetzlichen Regelwerke zum Bodenschutz.
Wichtige Schwerpunktthemen der Bodenschutzbehörde:
Wer einen Grundwasserbrunnen errichten will, muss zunächst eine wasserrechtliches Erlaubnisverfahren durchführen. Eine Ausnahme bilden Brunnen, die für die Gartenbewässerung bestimmt sind. Hier muss lediglich die Niederbringung der Bohrung wasserrechtlich genehmigt werden.
Zur Bestimmung der Brunnentiefe benötigen Sie Kenntnisse über die Schwankungen des Grundwasserspiegels im Bereich des geplanten Brunnens. Maßgeblich ist dafür der niedrigste Grundwasserstand. Der Grundwasserstand kann bei Frau Schölch-Ighodaro erfragt werden.
Der Fachbereich Klima, Natur, Umwelt wird bei unerlaubten Abfallablagerungen tätig. Wegen Abfallablagerungen im öffentlichen Raum wenden Sie sich an die zentrale Behördennummer 115.
Sollten Sie eine größere Ansammlung von Abfällen auf privaten Grundstücken entdecken, dann teilen Sie uns bitte den Standort (Straße und Haus-Nr.) sowie die Art und Menge der Abfälle mit. Bitte nennen Sie auch Ihren Namen und Ihre Rufnummer für Rückfragen.
In nahezu allen Bereichen der Wirtschaft werden Chemieprodukte verwendet. Nicht nur von diesen Produkten, sondern auch von manchen Baustoffen wie Asbest können Gefahren ausgehen.
Viele Chemikalien und Chemieprodukte können die Gesundheit gefährden, etwa beim Einatmen oder beim Hautkontakt. Schädigungen können sofort oder erst nach Jahren auftreten. Die Gewerbeaufsicht berät und überwacht Hersteller, Importeure und Anwender beim Umgang mit risikobehafteten Stoffen einschließlich ihrer richtigen Kennzeichnung.
Schon früh stellte sich heraus, dass von bestimmten Anlagentypen besondere Gefahren für Beschäftigte und Dritte ausgehen können. Explodierte Dampfkessel, Brände in Chemieanlagen und Lagerbereichen, Abstürze von Aufzügen und ähnlich verheerende Unfälle haben dazu geführt, dass Vorschriften für die Errichtung, die Montage und den Betrieb sogenannter überwachungsbedürftiger Anlagen erlassen wurden.
Die Stadt Mannheim erteilt immissionsschutzrechtliche Genehmigungen sowie Genehmigungen im Wasser- und Abfallrecht. In manchen Fällen, z.B. bei Störfallanlagen, ist für immissionschutzrechtliche Genehmigungen das Regierungspräsidium Karlsruhe zuständig.
Ein Kulturdenkmal ist ein durch Rechtskraft geschütztes Objekt und hat neben dem identitätsstiftenden Aspekt einen Zeugniswert für die Architektur-, Kunst- und Heimatgeschichte sowie für die Wissenschaft. Je größer die Authentizität und Originalität, desto bedeutsamer ist auch der Aussagewert. Weitestgehender Erhalt der historischen Substanz, aber auch Material-, Werk- und Stilgerechtigkeit bei anstehenden Umbau- oder Sanierungsmaßnahmen sind deshalb wichtige Anliegen der Denkmalpflege.
EEWärmeG -Bund-
Am 01. Januar 2009 ist das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) des Bundes in Kraft getreten.
EWärmeGesetz -BW-
Möchten Sie ihre Heizanlage erneuern oder wird ein Austausch zwingend erforderlich?
Dann ist das zum 01.01.2008 in Kraft getretene Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) des Landes Baden-Württemberg zu beachten.