dem für die Leistungsberechtigten maßgebenden Regelsatz den tatsächlichen, kopfanteiligen Kosten der Unterkunft und Heizung.
Darüber hinaus gibt es bestimmte Aufschläge.
Diesem Bedarf wird vorhandenes Einkommen bzw. einzusetzendes Vermögen gegenübergestellt.
Einkommens- und Vermögensvoraussetzungen
Es gelten die gleichen Bedingungen wie bei der Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - SGB XII.
Wir beraten wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.
Hilfe zur Weiterführung des Haushalts Wir übernehmen die Kosten zur Weiterführung Ihres Haushalts, wenn - Sie bisher die leitende und ordnende Funktion im Haushalt innehatten, - Sie vorübergehend dazu nicht mehr in der Lage sind (zum Beispiel bei einem Krankenhaus- oder Kuraufenthalt), - keine anderen Haushaltangehörigen den Haushalt für Sie führen können - und keine Ansprüche (zum Beispiel bei der Krankenkasse, Rentenversicherung oder Unfallversicherung).
Der Wohnberechtigungsschein nach dem Landeswohnraumförderungsgesetz ist die Voraussetzung für die Anmietung einer Sozialwohnung. Er ist nur für Wohnungen in Baden-Württemberg gültig.