Zum 15. Mal findet am 16. & 17. November das Kurzfilmfestival GIRLS GO MOVIE statt.
Das Projekt richtet sich an Mädchen und junge Frauen zwischen 12 und 17 Jahren. Thema und Genre des Films sind frei. Die Festivalfilme werden aus allen Einreichungen ausgewählt, die ausgewählten Filme nehmen in den Alterskategorien 12-17 Jahre und 18-27 Jahre am Wettbewerb teil. Getragen wird das Projekt durch das Jugendkulturzentrum forum und dem Jugendamt der Stadt Mannheim.
Die besten Filme werden bei der Preisverleihung von einer Jury gekürt. Die Preisverleihung mit Grußworten von Bürgermeister Dirk Grunert, Elina Brustinova, Vorsitzende
des Stadtjugendring e.V. sowie Dr. Wolfgang Kreißig, Präsident der Landesanstalt für Kommunikation
Baden-Württemberg, findet am Sonntag, den 17. November von 18-19.30 Uhr im CinemaxX
Mannheim, Kino 6 (N7, 17) statt. Anschließend möchten wir das diesjährige Festival mit Ihnen ab 20
Uhr in der Kinolounge, 1. OG bei Wein und Häppchen ausklingen lassen.
Weitere Informationen: https://www.girlsgomovie.de/
Unsere Angebote und Leistungen für Kinder, Jugendliche, Famlien und Senioren sind in mehrere Fachbereiche aufgeteilt.
Unter den Stichpunkten auf der linken Seite erhalten Sie direkte Informationen und Ansprechpartner aus den jeweils zuständigen Bereichen.
Das Jugendamt als Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe hat die Planungsverantwortung für die Angebote der Kinder, Jugendlichen und Familien in Mannheim
Ziel ist es, mit den Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe positive Lebensbedingungen für junge Menschen und Familien in Mannheim zu erhalten oder zu schaffen, wie im § 80 I SGB VIII beschrieben:
Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben im Rahmen ihrer Planungsverantwortung
Eltern haben einen Rechtsanspruch auf eine „Hilfe zur Erziehung“ für sich und für ihre Kinder, wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung/Entwicklung nicht sichergestellt ist bzw. werden kann (§ 27 SGB VIII).
Kinder und Jugendliche können sich auch ohne ihre Eltern an das Jugendamt, Abteilung Soziale Dienste wenden, insbesondere dann wenn sie Schutz benötigen (§ 42 SGB VIII). Sie werden von dort beraten, begleitet und ggf. vor Gefährdungen geschützt.
In den Ferien bieten die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Jugendförderung des Jugendamts jedes Jahr ein abwechslungsreiches Programm mit Ausflügen, Projekten und Spielaktionen an. Kinder und Jugendliche können Ferienangebote in den Jugendhäusern besuchen und an den Sommerferienangeboten der Jugendförderung teilnehmen.