Migrantenvereine, Migrantenselbstorganisationen oder neue deutsche Organisationen – sie tragen in erheblicher Weise zur Verbesserung der Teilhabe eines großen Teils der Bevölkerung bei. Sie sind wichtige zivilgesellschaftliche Akteure in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Ihre Organisationen zu stärken und zu fördern ist ein wichtiger Beitrag für mehr Beteiligung und Teilhabe von Migrant*innen.
Demografie als Teil der Bevölkerungswissenschaft beschreibt, wie sich Bevölkerungszahl und –strukturen (Alter, Geschlecht, Familienstand, Lebensform, Nationalität, Kinderzahl, Gesundheitszustand) durch demografische Ereignisse (Kinder, Heirat, Scheidung, Umzug, Gesunderhaltung oder Ableben) verändern.
Wenn Kinder/Jugendliche/junge Erwachsene eine (drohende) seelische Behinderung haben, kann für sie Eingliederungshilfe gewährt werden. Rechtsgrundlage für die Eingliederungshilfe ist der § 35a SGB VIII.
Demnach haben Kinder und Jugendliche einen Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.
Die Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit (Geld-, Warenspielgeräte) ist an zwei Genehmigungen gebunden: eine persönliche Automatenaufstellererlaubnis und eine Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellortes.