Herzlich Willkommen auf der Internetseite des Fachbereichs Internationales, Europa und Protokoll – oder um es in den Amtssprachen unserer Partner- und Freundschaftsstädte auszudrücken: Welcome, Pasveikinti, 欢迎, Hoşgeldiniz, Powitanie, ברוך הבא, Bienvenue, Croeso, Bun Venit!
Büro für europäische und internationale Angelegenheiten E 5 68159Mannheim Deutschland
Die Stadt Mannheim pflegt vielfältige internationale Beziehungen, ist Projektpartner in europäischen Projekten, partizipiert von verschiedenen EU-Förderprogrammen und wirkt aktiv in einer Reihe multinationaler Netzwerke mit. Die Koordination all dieser Aktivitäten ist Aufgabe des Büros für europäische und internationale Angelegenheiten.
Die Zuständigkeiten des Büros für europäische und internationale Angelegenheiten lassen sich in vier Bereiche untergliedern:
KZ-Gedenkstätte Sandhofen Kriegerstr. 28 68307Mannheim Deutschland
In mehreren Kellerräumen der heutigen Gustav-Wiederkehr-Schule in Mannheim-Sandhofen ist seit dem 12.11.1990 eine Dauerausstellung eingerichtet, die nach vorheriger Anmeldung von Schulklassen, Gruppen und Einzelpersonen besucht werden kann. (Regelmäßige Öffnung: Jeden 3. Sonntag im Monat, 14 bis 17 Uhr. Weitere Besichtigungstermine sind der Homepage des Vereins KZ-Gedenkstätte Sandhofen e.V. zu entnehmen)
Ziel einer Sozialen Erhaltungssatzung (auch Milieuschutzsatzung) nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB ist es, die Wohnbevölkerung in einem förmlich festgelegten Gebiet vor Verdrängungsprozessen zu schützen, die z.B. durch Luxusmodernisierungen oder die Umwandlung in Eigentumswohnungen entstehen und die negative städtebauliche Auswirkungen haben.
Was muss genehmigt werden?
Seit dem tt.07.2023 bedürfen Vorhaben
· zum Rückbau (auch Teilrückbau) von Wohngebäuden,
· zur baulichen Änderung an bestehendem Wohnraum (z.B. Modernisierungen, Grundrissänderungen, Teilungen und Zusammenlegungen, Dachgeschossausbauten, Balkonanbauten) oder
· zur Nutzungsänderung von Wohnraum in nicht-wohnliche Nutzungen (z.B. Wohnen zu Gewerbe oder Büro) sowie
· zur Begründung von Wohnungs- und Teileigentum
einer Genehmigung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB.
Die Abteilung Veranstaltungen und Protokoll ist zentraler Ansprechpartner für städtische Veranstaltungen. Diese beinhalten u.a. den städtischen Neujahrsempfang, die alljährliche Jubilarfeier, den städtischen Maimarktstand, Einbürgerungsfeiern, Preisverleihungen, Baufeiern, Gedenkveranstaltungen oder auch Empfänge für Mitglieder des Diplomatischen Korps. Die Organisation der Stadtvertretungen, die Bearbeitung von Ehrungen auf kommunaler und staatlicher Ebene, die Bearbeitung der Alters- und Ehejubilare sowie die Fertigung von Glückwunschbriefen etc. sind weitere Beispiele des vielfältigen Aufgabenspektrums.