Pro Jahr hat jeder private Haushalt die Möglichkeit, Sperrmüll entweder zweimal bei einer Menge bis zu 4 m³ oder einmal bei bis zu 8 m³ kostenlos abholen zu lassen. Der Sperrmüll ist spätestens am Abholtag bis 6.30 Uhr, frühestens am Vortag ab 19.00 Uhr am Gehwegrand einer Fahrbahn bereitzustellen.
Egal ob Großgeräte wie Kühlschränke, Wasch- und Spülmaschinen oder Kleingeräte wie elektrische Zahnbürsten, blinkende Turnschuhe und Glückwunschkarten oder LED-Lesebrillen – all diese Geräte benötigen Strom aus der Steckdose, der Batterie, dem Akku oder der Solarzelle und gehören – wenn sie nicht mehr repariert werden können – zum Elektroschrott. Sie dürfen niemals über den Hausmüll entsorgt werden.