Ausnahmegenehmigungen zum Parken und Fahren
Ausnahmen von Verkehrsverboten erteilt die Straßenverkehrsbehörde. Ein formloser Antrag ist in der Regel ausreichend. Er kann per Fax oder E-Mail gestellt werden. Für den Handwerkerparkausweis der Metropolregion Rhein-Neckar ist ein Formular zum Download vorhanden. Folgende Ausnahmen sind möglich:
Ausnahmegenehmigung zum Parken in Verbotsbereichen des öffentlichen Verkehrsraums
- für Ärzte,
- für Handwerker,
- für Gewerbetreibende, deren Betriebssitz außerhalb der Mannheimer Innenstadt liegt,
- für soziale Dienste,
- zur Pflege eines Angehörigen
- für Schwerbehinderte und Blinde
- allgemein, sofern Gründe vorliegen, die eine solche Regelung rechtfertigen
Ausnahmegenehmigung von Verboten im fließenden Verkehr
- für die Fahrtwegbestimmungen von Gefahrgut-Transporten durch und innerhalb von Mannheim,
- für Großraum- und Schwertransporte,
- zum Mitnehmen von Personen auf der Ladefläche,
- über das Sonntagsfahrverbot,
- für LKW-Fahrten auf Autobahnen, die hierfür an bestimmten Sonntagen gesperrt sind (Ferienreiseverordnung).
Sonstige Ausnahmegenehmigungen
- zum Befahren und Parken in Fußgängerzonen,
- über die Vorschriften zum Anlegen von Sicherheitsgurten und Tragen von Schutzhelmen,
- zur Zulässigkeit des Schleppens von Fahrzeugen,
- zur Werbung mit Lautsprecherwagen.