Aufstiegs-BAföG

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    Fachbereich Arbeit und Soziales
    Amt für Ausbildungsförderung
    Marc Schmitt
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Ausbildungsförderung für Aufstiegs-BAföG (AFBG)
(Aufstiegs-BAföG - vormals "Meister-BAföG")


Für Ihre berufliche Fortbildung können Sie finanzielle Unterstützung ("Aufstiegs-BAföG") erhalten.
Die Förderung bezieht sich auf:
• alle Berufsbereiche einschließlich der Gesundheits- und Pflegeberufe und die Erzieherausbildung in Baden-Württemberg sowie
• alle Zeitmodelle (Vollzeit, Teilzeit, mediengestützt und Fernunterricht)
Ausnahmen sind möglich.


Mit Leistungen nach dem AFBG werden Sie gefördert, wenn Sie sich auf einen der folgenden Fortbildungsabschlüsse vorbereiten:
• Handwerksmeister/in
• Industriemeister/in
• Erzieher/in
• Techniker/in
• Fachkaufmann/Fachkauffrau
• Betriebswirt/in oder
• auf eine von mehr als 700 vergleichbaren Qualifikationen.


Hinweis: Auch Bachelorabsolventinnen oder -absolventen, die zusätzlich eine Aufstiegsfortbildung anstreben und die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, können eine AFBG-Förderung erhalten.
Eine Altersgrenze besteht für die Förderung mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz nicht.


Weitere Informationen sowie die erforderlichen Antragsvordrucke erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung:
www.aufstiegs-bafoeg.de