Entsorgung von Schrottautos
Abgemeldete Schrottfahrzeuge im öffentlichen Raum
Rechtslage:
Gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist das Abstellen von abgemeldeten Fahrzeugen, Anhängern und Motorrädern im öffentlichen Verkehrsraum verboten.
Vorgehensweise bei Meldung:
Wenn Sie ein abgemeldetes Schrottfahrzeug sehen, können Sie es uns melden. Damit die Bearbeitung zügig erfolgt, sollten Sie folgende Informationen bereitstellen:
- Stadtteil
- Straße und Hausnummer
- Fahrzeugtyp und Farbe
Bearbeitung durch die Behörde:
Das Fahrzeug wird mit einem öffentlichen Hinweis („Roter Punkt“) versehen. Es folgt eine Einmonatsfrist, in der der Halter das Fahrzeug entfernen muss. Nach Ablauf der Frist wird das Fahrzeug abgeschleppt.