Übernahme von Kostenbeiträgen für Kinderbetreuung

Die Stadt übernimmt in bestimmten Fällen ganz oder teilweise die Kosten von Elternbeiträgen für die Kinderbetreuung in Krippe, Kindergarten oder im Hort. Die Kostenübernahme ist abhängig vom Einkommen und muss beantragt werden.

Wer hat Anspruch?

Eltern können eine Förderung beantragen, wenn sie:

  • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz,
  • Kinderzuschlag nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes,
  • Bürgergeld,
  • Leistungen zur Grundsicherung (SGB XII)
  • nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 

beziehen oder zum Kreis der Geringverdienenden gem. §90 SGB VIII gehören.

Wird das Kind ganztags betreut, wird der Bedarf für die Ganztagsbetreuung geprüft, beispielsweise wenn beide Elternteile arbeiten. Wird der Bedarf nicht nachgewiesen, können nur die Kosten eines Platzes mit verlängerten Öffnungszeiten (VÖ-Platz) übernommen. Für die Übernahme der Hortkosten muss ebenfalls der Bedarf für eine Ganztagesbetreuung vorliegen.

Antrag stellen – Schritt für Schritt

  1. Formular ausfüllen (Antrag auf Übernahme der Elternbeiträge oder Antrag auf Übernahme der Elternbeiträge - online über das Bürgerportal)
  2. Unterlagen beifügen (z.B. Jahresverdienstbescheinigung und Bescheinigung für Kindertageseinrichtung)
  3. Haben Sie an alle Bescheinigungen gedacht? Diese Checkliste hilft Ihnen.
  4. Einreichen
    - per Post an Fachbereich Jugendamt und Gesundheitsamt, Förderung Kinderbetreuung, Q 5, 22, 68161 Mannheim, senden,
    - in den Briefkasten der Abteilung Kindertagespflege in Q 5, 22 einwerfen oder 
    - persönlich nach Terminvereinbarung (siehe zuständige Sachbearbeiterinnen) abgeben.

Wann ist keine Antragstellung erforderlich:

Besucht Ihr Kind eine städtische Einrichtung und Sie erhalten eine der o.g. Leistungen, senden Sie bitte Ihren aktuellen Bescheid an die Stelle, von der Sie den Beitragsbescheid über die Kinderbetreuungskosten erhalten haben.

Besucht Ihr Kind eine katholische oder evangelische Einrichtung und Sie erhalten Bürgergeld, lassen Sie bitte die Beitragsbescheinigung von der KiTa ausfüllen, dann vom Jobcenter abstempeln und geben Sie diese in der KiTa wieder ab (vereinfachtes Verfahren).

Zuständige Sachbearbeiterinnen

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Nachnamen des Kindes. Bitte kontaktieren Sie diese bevorzugt per E-Mail, da die Mitarbeiterinnen teilzeitbeschäftigt und daher nicht immer erreichbar sind.

Nachnamen A-FFrau Wedel0621 293-3895birgit.wedel@mannheim.de
Nachnamen G-MFrau Cempel0621 293-3872selda.cempel@mannheim.de
Nachnamen N-ZFrau Ehrenfried0621 293-9776wolfrune.ehrenfried@mannheim.de

Sehr geehrte Eltern, bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen bezüglich eingereichter Anträge ab. Sollten Sie nach sechs Wochen noch keine Information über Ihren Antrag erhalten, melden Sie sich bitte per Mail über unser allgemeines Postfach kinder.tagespflege@mannheim.de.

Hier finden Sie die Informationen auch leicht erklärt.

Förderung in Kindertagespflege

Auch für die Betreuung in der Kindertagespflege (bei Tagesmutter/Tagesvater) ist eine Förderung möglich. Alle wichtigen Informationen dazu finden sie auf dieser Seite Kindertagespflege bei „Informationen für Eltern“.