Bildungskredit

Sie wünschen eine Beratung?

Bitte vereinbaren Sie telefonisch mit Ihrem Ansprechpartner einen Termin.
 

Ausbildung, Studium und Praktika sind zeitaufwendig und kosten auch Geld. Was tun, wenn das nicht reicht? Der Bund bietet gemeinsam mit der KfW Studierenden und Schülern eine zinsgünstige Förderung an: den Bildungskredit.

Mit dem Bildungskredit wird ein zeitlich befristeter Kredit zur Unterstützung von volljährigen Studierenden, Schülerinnen und Schülern in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen angeboten. Der Kredit kann unabhängig von Leistungen nach dem BAföG in Anspruch genommen werden. Er wird - im Gegensatz zur Ausbildungsförderung nach dem BAföG - einkommensunabhängig gewährt. Es werden aber nur Ausbildungen an Ausbildungsstätten gefördert, die auch im Rahmen des BAföG anerkannt sind.

Es gelten unter anderem die folgenden Förderbestimmungen:
• Kreditnehmer können bis zu 24 gleichbleibende Monatsraten von 100, 200 oder 300 Euro frei wählen und zudem stattdessen oder daneben eine Einmalzahlung von bis zu 3.600 Euro beantragen, wenn sie glaubhaft machen, dass sie die Einmalzahlung zum Beispiel für besondere Ausbildungszwecke benötigen und soweit damit insgesamt die Grenze von 24 Raten und 7.200 Euro nicht überschritten wird.
• Die Kredite werden entsprechend der Zielrichtung des Programms nur an Auszubildende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen vergeben. Eine solche wird bei Bachelorstudiengängen, in denen keine Vorprüfung vorgesehen ist, jedoch schon dann angenommen, wenn die Ausbildungsstätte erklärt, dass der Studierende die üblichen Leistungen des ersten Ausbildungsjahres erbracht hat.
• Eine fortgeschrittene Ausbildungsphase ist bei allen postgradualen Studiengängen von Anfang an gegeben, wenn zuvor ein grundständiger Studiengang erfolgreich abgeschlossen wurde.

Der Bund übernimmt gegenüber der auszahlenden KfW eine Ausfallbürgschaft für die Auszubildenden.
Der Bildungskredit wird beim Bundesverwaltungsamt in 50728 Köln beantragt. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des BVA.
www.bva.bund.de