FAQs zur Vogelgrippe / Geflügelpest / Aviäre Influenza

Ist das Stadtgebiet Mannheim von Vogelgrippe betroffen?

Am 10.11.2025 wurden die Untersuchungsergebnisse von zwei Kanadagänsen, die in Rheinnähe gefunden wurden, durch das Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) bestätigt: Die Laboruntersuchungen ergaben, dass die Tiere an der hochpathogenen aviären Influenza (Vogelgrippe) gestorben sind.

Bei Hausgeflügel wurde die Tierseuche bisher nicht festgestellt.

Was ist Vogelgrippe?

Die Geflügelpest, auch aviäre Influenza (AI) oder Geflügelgrippe genannt, ist eine hochansteckende meist tödlich verlaufende Viruskrankheit von Vögeln. Beim Hausgeflügel erkranken vor allem Hühner und Puten. Tauben und Singvögel sind kaum empfänglich für Geflügelpest.

Wie wird die Vogelgrippe von Tier zu Tier übertragen?

Die Vogelgrippe ist sehr ansteckend. Kranke Tiere scheiden mit Kot, Speichel und Tränenflüssigkeit, also allen Körperausscheidungen, das Virus aus.

Insbesondere wildlebende Wasservögel sind häufig Virusüberträger. Sie können das Virus über große Entfernungen verbreiten.

Ist die Vogelgrippe auf Menschen übertragbar?

Laut Robert-Koch-Institut haben bisherige Erfahrungen gezeigt, dass nur Menschen mit engem Kontakt zu infiziertem Nutzgeflügel gefährdet sind. Insgesamt ist das Risiko jedoch auch dort als sehr gering einzuschätzen. Bisher ist kein Fall von Vogelgrippe beim Menschen in Deutschland aufgetreten.

Menschen können jedoch die Tierseuche z.B. über Schuhe und Kleidung weiter verschleppen, wenn sie mit einem infizierten Tier Kontakt hatten. Deshalb sollten tote Vögel nicht angefasst und nicht vom Fundort entfernt werden.

Der Verzehr von Geflügelprodukten und Eiern ist unbedenklich.

Können Haustiere wie Hunde und Katzen an Vogelgrippe erkranken?

Sofern ein intensiver Kontakt bestanden hat, kann die Vogelgrippe übertragen werden, wobei Hunde nur in geringem Maße empfänglich für das aktuell zirkulierende HPAI-Virus zu sein scheinen. Als Vorsichtsmaßnahme wird empfohlen, den direkten Kontakt mit toten oder erkrankten Vögeln zu verhindern, auch, damit das Virus, z.B. am Fell nicht weiterverschleppt wird.

Was mache ich, wenn ich einen toten Wildvogel gefunden habe?

Verendete oder kranke wildlebende Wasservögel und Greifvögel sollten nicht berührt und nicht vom Fundort entfernt, sondern dem Veterinärdienst der Stadt Mannheim per E-Mail unter veterinaerdienst@mannheim.de unter genauer Angabe des Fundortes (idealerweise mit GPS-Daten) gemeldet werden.

Kleine Wildvögel bis Amselgröße sowie Tauben sind nicht empfänglich für das Virus und deshalb nicht zu melden.

Was müssen Geflügelhalter in Mannheim beachten?

Die Stadt Mannheim hat mittels Allgemeinverfügung eine Aufstallungspflicht für Geflügel verfügt. Die Maßnahmen gelten ab 14.11.2025 und sind zunächst befristet bis zum 15.01.2026.

Geflügelhalter, sowohl gewerbliche als auch Hobbyhalter, sind durch die Verfügung dazu angehalten, Geflügel nur in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss, zu halten.

Die Allgemeinverfügung einschl. einer Karte mit Darstellung der betroffenen Gebiete kann hier eingesehen werden.

Um eine Viruseinschleppung insbesondere über Einstreu, Futter, Tränke, Geräte und Schuhwerk zu vermeiden, gelten außerdem verstärkte Hygiene- und Reinigungsmaßnahmen (Biosicherheitsmaßnahmen). Der Veterinärdienst Mannheim empfiehlt außerdem allen Geflügelhaltern, auch denen, die sich derzeit nicht im betroffenen Gebiet befinden, zum Schutz ihrer Tiere diese ebenfalls nur in geschlossenen Ställen oder unter der o.g. Vorrichtung zu halten und Biosicherheitsmaßahmen einzuhalten.

Folgende Biosicherheitsmaßnahmen werden insbesondere empfohlen:

  • Kein direkter oder indirekter Kontakt gehaltener Tiere mit Wildvögeln
  • Betreten der Haltungseinrichtungen nur mit stallspezifischer Kleidung bzw. Schutzkleidung einschließlich Wechsel des Schuhwerks
  • Waschen der Hände mit Wasser und Seife vor dem Betreten und nach dem Verlassen der Haltungseinrichtung
  • Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, für Wildvögel unzugänglich aufbewahren
  • Füttern von Geflügel bei Auslauf- oder Freilandhaltung ausschließlich im Stall
  • Tränken nur mit Leitungswasser
  • Betriebsfremde Personen und Haustiere von den Ställen fernhalten
  • Nur Zukauf gesunder Tiere aus unverdächtiger Herkunft

Darüber hinaus ist insbesondere beim Zukauf von Geflügel über sogenannte mobile Geflügelhändler bzw. über mobile Standorte erhöhte Vorsicht geboten, wie das Ausbruchsgeschehen in Deutschland immer wieder zeigt. Der Zukauf aus unklaren Herkünften oder Restriktionszonen ist unbedingt zu vermeiden.

Das Veterinäramt wird die Entwicklung genau beobachten und bei Bedarf weitere Maßnahmen ergreifen.

Was sollen Geflügelhalter tun, wenn sie Verdacht auf Vogelgrippe haben?

Bei Verdacht auf Vogelgrippe bzw. Geflügelpest ist der Veterinärdienst der Stadt Mannheim sofort zu informieren. Der Verdacht auf Geflügelpest liegt nahe, wenn innerhalb von 24 Stunden in einem Geflügelbestand erhöhte Verluste oder eine erhebliche Veränderung der Legeleistung oder der Gewichtszunahme auftreten.


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