Personenbeförderung mit Taxen/Mietwagen

Wer mit Taxen oder Mietwagen entgeltlich oder geschäftsmäßig Personen befördert, benötigt eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz.


Die Genehmigung ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden.
 

Hinweis: Vom 1. Januar 2024 bis 30. September 2024 ist ein Beobachtungszeitraum gem. § 13 Abs. 4 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) im Taxigewerbe eingerichtet. Während dieses Beobachtungszeitraumes werden keine neuen Taxigenehmigungen erteilt.

 

Hinweis: Alle Anfragen zu Personenbeförderungsscheinen (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung) sind an die Fahrerlaubnisbehörde zu richten.

 

Wie können Sie dieses Anliegen beantragen?

Für die Erteilung einer Genehmigung zur Personenbeförderung mit Taxen bzw. Mietwagen müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

 

Persönliche Zuverlässigkeit des Unternehmers

Die persönliche Zuverlässigkeit wird anhand des polizeiliches Führungszeugnisses, des Auszuges aus dem Gewerbezentralregister sowie der Auskunft aus dem Verkehrszentralregister geprüft. Des weiteren sind Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Stadtkasse, der Krankenkasse und der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen vorzulegen.
 

Fachliche Eignung

Ablegen einer Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer oder mindestens eine dreijährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen des Straßenpersonenverkehrs, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen darf.
 

Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes

Eigenkapitalnachweis von mindestens 2.250 Euro für das erste Fahrzeug und 1250 Euro für jedes weitere Fahrzeug und keine erheblichen Rückstände an Steuern oder Beiträgen zur Sozialversicherung aus unternehmerischer Tätigkeit.
Was müssen Sie vorlegen?

Bitte bringen Sie mit:

  • Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer als Nachweis der fachlichen Eignung
  • Bescheinigung eines Wirtschaftsprüfers, vereidigten Buchprüfers, Steuerberaters oder eines Kreditinstituts über Ihr Eigenkapital
  • Bescheinigungen des Finanzamtes und der Stadtkasse Mannheim über Ihre steuerliche Zuverlässigkeit
  • Bescheinigung/en der Krankenkasse/n über die ordnungsgemäße Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge
  • Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei unserer Behörde als Nachweis der Zuverlässigkeit
  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrtbundesamt zu Ihrer Person sowie ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Welche Gebühren werden fällig?

Die Gebühren für eine Genehmigung zur Personenbeförderung mit Taxen bzw. Mietwagen werden individuell, je nach Größe des Unternehmens, berechnet.

Wo können Sie dieses Anliegen beantragen? Wie können Sie einen Termin vereinbaren?

Die Genehmigung für die Personenbeförderung mit Taxen/Mietwagen können Sie beim Sachgebiet Lizenzwesen in K 7 beantragen. Weitere Informationen - beispielsweise zu Barrierefreiheit und Bezahlmöglichkeiten - finden Sie auf der Seite des Sachgebietes Lizenzwesen.

 

Wir empfehlen Ihnen, sich vor der Antragstellung telefonisch oder persönlich durch uns beraten zu lassen.

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