Die Stadt Mannheim setzt ein starkes Zeichen für Natur- und Umweltschutz sowie eine nachhaltige Stadtentwicklung: Nach der Empfehlung durch den Ausschuss für Umwelt und Technik hat nun der Gemeinderat die kommunale Biodiversitätsstrategie verabschiedet. Damit liegt erstmals ein umfassender Rahmen vor, um die biologische Vielfalt im Stadtgebiet gezielt zu schützen, zu fördern und langfristig zu sichern.
Gemeinsam im Team müsst ihr es schaffen innerhalb von 90 Minuten vier verschlossene Boxen zu öffnen. Solltet ihr das schaffen, erwartet euch eine Belohnung.
8 - 10 Jahre
Anmeldung: 5 € (Pfand, wird im Anschluss zurückerstattet); 0621 8710253 oder stadtbibliothek.rheinau@mannheim.de
Wenn Betriebsanlagen für Straßenbahnen neu gebaut oder umgebaut werden sollen (zum Beispiel Gleise und Haltestellen), ist vorab ein Planfeststellungsverfahren nötig – ein gesetzlich geregeltes Genehmigungsverfahren. Das Regierungspräsidium Karlsruhe entscheidet über die Planfeststellung bei Betriebsanlagen für Straßenbahnen im Stadtgebiet Mannheim.
Bevor der Vorhabensträger, z.B. die RNV, die Planfeststellung beim Regierungspräsidium beantragt, führt die Stadt Mannheim als Anhörungsbehörde ein sogenanntes Scoping-Verfahren durch. Das Scoping-Verfahren ist nach § 15 des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes vorgeschrieben. Es dient dazu, festzustellen, welche Umwelt-Auswirkungen das geplante Bauvorhaben hat. Dazu nehmen die betroffenen Umweltbehörden sowie örtliche Naturschutzverbände wie BUND und NABU zu dem geplanten Bauvorhaben Stellung.