Online-Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister

Wer zur Gewerbeausübung seine Zuverlässigkeit mittels Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nachweisen muss, kann dies ganz einfach online mit dem elektronischen Personalausweis beantragen.

Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird vom Bundesamt für Justiz in Bonn erstellt. Hier geht es zur Beantragung im Online-Portal des Bundesamts für Justiz.

Wichtige Fragen und Antworten zur Auskunft aus dem Gewerbezentralregister:

Welche Gewerbezentralregisterauskünfte gibt es?

Die Art des Gewerbezentralregisterauszugs hängt vom jeweiligen Auskunftszweck ab:

  • für private Zwecke (zum Beispiel für den Arbeitgeber oder Bewerbung um einen Auftrag)
  • für Behörden (sogenannter „behördlicher Gewerbezentralregisterauszug“, auch „Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde“)

Wird die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für private Zwecke benötigt, geht die Auskunft an den Antragsteller. Eine Auskunft für behördliche Zwecke geht direkt an die Behörde.

Beim Gewerbezentralregister wird zwischen Privatpersonen (natürlichen Personen) und Personen- oder Kapitalgesellschaften (juristischen Personen) unterschieden.

Welche Infos liefert das Gewerbezentralregister?

Folgende Eintragungen werden darin aufgenommen:

  • Verwaltungsentscheidungen (z.B. Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, etc.),
  • Bußgeldentscheidungen für Ordnungswidrigkeiten
  • bestimmte strafrechtliche Verurteilungen im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung
Welche Voraussetzungen müssen zur Online-Beantragung erfüllt sein?
  • neuer Personalausweis, eine eID-Karte oder ein elektronischer Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion
  • NFC-fähiges Smartphone/Tablet oder einen PC (mit Kartenlesegerät)
  • Software (z.B. AusweisApp2)
Was kostet die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister?

Es wird eine Gebühr von 13 Euro erhoben. Diese kann per Kreditkarte oder giropay bezahlt werden.