Der Gemeinderat der Stadt Mannheim hat beschlossen, die Grundsteuerhebesätze ab dem Jahr 2016 zu erhöhen. Der Hebesatz für die Grundsteuer A beträgt ab 2016 416 Prozentpunkte, der für die Grundsteuer B 487 Prozentpunkte.
In den Stadtbahnen und Bussen der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (RNV) ist die Fahrradmitnahme montags bis freitags ab 9:00 Uhr, samstags, sonn- und feiertags ganztägig gestattet, sofern ausreichende Platzkapazitäten vorhanden sind. Montag bis Freitag von 6:00 Uhr bis 9:00 Uhr ist grundsätzlich keine Fahrradmitnahme möglich.
In den Nahverkehrszügen der Deutschen Bahn können Fahrräder von Montag bis Freitag ab 9:00 Uhr und am Wochenende sowie an Feiertagen durchgehend kostenlos mitgenommen werden. Außerhalb dieser Zeiten ist für ein Fahrrad ein Kinderfahrschein zu lösen.
Das Hallenbad Seckenheim dient vornehmlich dem Schulschwimmunterricht und den Mannheimer Wassersportvereinen für die Durchführung der unterschiedlichsten Wassersportarten.
Öffentliches Schwimmen (von Anfang September bis Ende Mai):
Freitags von 11.00-15.00 Uhr
(an Feiertagen findet kein öffentliches Schwimmen statt)
Sie wollen mit dem Fahrrad zur nächsten Haltestelle, um dann auf Bus und Bahn umzusteigen? Oder beim Shopping in der City oder dem Besuch von Veranstaltungen Ihr Fahrrad sicher abstellen? Im gesamten Stadtgebiet stehen über 800 weitgehend überdachte Bike-and-Ride-Plätze an Straßen- und S-Bahn-Haltestellen für Ihr Fahrrad bereit – mit sicheren Abschließmöglichkeiten. In der Innenstadt stehen heute 1.700 Abstellplätze für Fahrräder zur Verfügung, in den kommenden Jahren sollen weitere Plätze dazu kommen. Die genauen Planungen finden Sie unter "wichtige Downloads".
Diese Frage stellen sich Schüler*innen und Eltern der vierten Klasse häufig. Nach dem Wegfall der verbindlichen Grundschulempfehlung ist die Auswahl groß.
Welche Schulart ist die Richtige?
Welche weiterführende Schulen gibt es in Mannheim?
Die Antwort auf diese und weitere Fragen sowie Informationen zum weiterführenden Bildungsangebot finden Sie auf den nachfolgenden Seiten.
Die Vergnügungssteuer ist eine Gemeindesteuer. Rechtsgrundlagen sind die Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer in Mannheim vom 28.11.2006 i. d. jeweils geltenden Fassung. Besteuert werden die in der Gemeinde veranstalteten Vergnügungen.