Als niederschwelliges außerschulisches Kulturangebot für bulgarisch- und rumänischstämmige Kinder und Jugendliche im Jungbusch verfolgt das Projekt "Aufnahme läuft!" mehrheitlich die Ziele des Communitybuildings sowie Vertrauensaufbau zu den Regelangeboten der Stadtverwaltung und Vermittlung in die selben.
Für die Bundestagswahl ist wahlberechtigt, wer am Wahltag • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, • das 18. Lebensjahr vollendet hat, • seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet wohnt, • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist und • in ein Wähler*innenverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt.
Auch Deutsche, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, dürfen unter bestimmten Voraussetzungen wählen. Hierfür gibt es ein besonderes Verfahren.
Aufgefundene Haus- und Heimtiere sind rein rechtlich gesehen "Fundsachen". Damit ist die Stadt Mannheim als Fundbehörde zuständig. Sie nimmt Fundtiere entgegen und veranlasst die artgerechte Unterbringung.
Das Bestehen der Verhaltensprüfung für Kampfhunde ist für zwei verschiedene Verfahren Voraussetzung: für die Erlaubnis zum Halten eines Kampfhundes sowie zur Widerlegung der Kampfhundeeigenschaft.
Nach dem Tierschutzgesetz müssen Tiere artgerecht untergebracht und gepflegt werden. Es ist besonders verboten, Tiere zu quälen, oder ohne vernünftigen Grund zu töten. Wenn Sie solche Verstöße beobachten, sollten Sie dies anzeigen.
Als Tiere im Reiseverkehr werden Tiere bezeichnet, die der Tierhalter/Tierbesitzer bei einer Reise mitführt und die nicht zur Veräußerung (z.B. Verkauf oder anderweitige Abgabe) vorgesehen sind, soweit es sich in der Regel um nicht mehr als 5 Tiere handelt. Betroffen von den unten stehenden Regelungen sind vor allem Urlaubsreisende, aber auch Übersiedler.