Die Lebensmittelkontrolle als ein Kernstück des Verbraucherschutzes hat die Aufgabe, Verbraucher vor Gesundheitsgefahren, die von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen (z.B. Geschirr, Verpackungsmaterial für Lebensmittel, Spielwaren, Scherzartikel, Schmuck und Wasch- und Reinigungsmittel für den häuslichen Gebrauch) und auch Kosmetika ausgehen können, zu schützen.
Die Aufgabe der wirtschaftlichen Jugendhilfe besteht unter anderem darin, Jugendhilfemaßnahmen nach dem Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) verwaltungsrechtlich und finanziell umzusetzen.
Nach Ermittlung des individuellen Bedarfs des jungen Menschen werden Hilfen gewährt für pädagogische, therapeutische und sonstige Hilfen in ambulanter, teilstationärer und stationärer Form. Die Ermittlung des Jugendhilfebedarfs erfolgt durch den Sozialen Dienst.