Sie machen sich Sorgen um ein Kind oder ein*e Jugendliche*n? Sie haben ein „ungutes“ Gefühl? Sie haben Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung in Ihrer Einrichtung, Ihrer Praxis oder im persönlichen Umfeld? Sie haben Fragen zum Thema Kinderschutz?
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir beraten Sie gerne und vermitteln Ihnen bei Bedarf eine „insoweit erfahrene Fachkraft“ (ieF), die bei einer Gefährdungseinschätzung beratend hinzugezogen wird.
„Es war einmal, bir varmisch bir yokmusch, një herë e një kohë…“, so starteten neun Kinder ihre freie Erzählung des Märchens „Schneewittchen“ in deutscher, türkischer und albanischer Sprache im Jugendhaus Schönau am 28. Januar 2025 im Rahmen des Projektes „Kinder spielen für Kinder Figurentheater“.
Jugendhilfeplanung Hilfen zur Erziehung, Hilfen für junge Volljährige und Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§§ 27 – 35, 35a u. 41 SGB VIII)
Haus des Jugendrechts Heinrich-Lanz-Str. 38 Jugendhilfe im Strafverfahren 68165Mannheim Deutschland
Das Haus des Jugendrechts ist für Straftaten von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden im Stadtgebiet Mannheim zuständig. In diesem arbeiten Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendhilfe im Strafverfahren behördenübergreifend unter einem Dach.