Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhalten Leistungen für Bildung und Teilhabe. Diese gibt es zusätzlich zu den monatlichen Zahlungen des Jobcenters, der Familienkasse und des Fachbereiches für Arbeit und Soziales – damit auch wirklich alle mitmachen können!
die eine abgeschlossene Erstausbildung oder eine sonstige berufliche Qualifikation voraussetzt und
auf eine öffentlich-rechtliche Prüfung nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereitet