Menschen mit einer geistigen, körperlichen und psychischen Behinderung haben das Recht, selbstbestimmt und gleichberechtigt am Leben in der Gemeinschaft teilzuhaben.
Der Fachbereich Arbeit und Soziales bietet diesem Personenkreis umfangreiche und vielseitige Hilfeangebote.
Die Abgeordneten des Landtages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl von allen Wahlberechtigten für jeweils 5 Jahre gewählt. Rechtsgrundlagen für die Durchführung der Landtagswahl sind die Verfassung des Landes Baden-Württemberg (LV), das Landtagswahlgesetz (LWG), die Landeswahlordnung (LWO) und das Landeswahlprüfungsgesetz (LWPrG).