Die Sitzung des 71. Gestaltungsbeirats fand am Donnerstag, den 27.06.2024 im Friedrich-Walter-Saal des MARCHIVUMS statt.
TAGESORDNUNG
Öffentliche Beratungen
TOP 1 Neubau GreenPlaces,Taylor - Vogelstang
Der vorgestellte Entwurf der Green Places Deutschland befindet sich auf einem wertvollen Grundstück, das direkt am Taylorpark gelegen ist. Der Gestaltungsbeirat bittet bei der weiteren Bearbeitung die nachfolgenden Punkte bei der Durcharbeitung des Entwurfs zu berücksichtigen:
Grundstück und Einbindung in Taylor Park
Die Standortqualität besteht in der direkten Nachbarschaft zum Taylorpark und der Möglichkeit der Einbindung mit einer fußläufigen Verbindung zum Park. Der Gestaltungsbeirat bittet die Standortqualität stärker zu nutzen und in die Freiraumplanung einzubeziehen.
Baukörper
Der Baukörper wurde in 2-geschossiger Holzständermodulbauweise vorgestellt.
Die Fassaden sind 2-farbig konzipiert, im Erdgeschoss mit anthrazitfarbenem Faserzement und im Obergeschoss mit grüner Holzverschalung. Um den Ausdruck des Baukörpers zu stärken wird eine homogene Farbigkeit empfohlen.
Der Gestaltungsbeirat bittet den oberen Abschluss der Attika zu überarbeiten, der insgesamt zu knapp bemessen erscheint. Die Attika sollte insgesamt erhöht werden um die Proportionen des Baukörpers zu verbessern. Der Rahmen der möglichen zulässigen Attikahöhe sollte dem Bebauungsplan entsprechen.
Als oberen Abschluss der Attika regt der Gestaltungsbeirat an, anstatt eines Abdeckbleches ein überstehendes Gesims auszubilden, das die darunterliegende Holzfassade schützt und die Proportion des Baukörpers zusätzlich stärkt.
Anstatt die Dachfläche zu 60% mit der PV-Anlage zu belegen, wird empfohlen die Dachfläche zu 100 % zu belegen und die darunterliegende Dachfläche zu begrünen. Durch den Verzicht der PV-Module in den Freianlagen können diese stärker durchgrünt werden.
Farbgebung Fassade
Anstatt einer Zweiteilung bei der geplanten zweigeschossigen Bauweise und Verwendung von
zwei Farbtönen, anthrazit im Erdgeschoss und grün im Obergeschoss, rät der Gestaltungsbeirat zur homogenen Farbigkeit.
Die homogene Farbigkeit der Fassade in grün trägt zu Stärkung des zweigeschossigen Baukörpers bei und verbessert die Proportionen.
Es wird empfohlen die Verwendung des dunklen Farbtons Anthrazit zu reduzieren, hinsichtlich der Stärkung der Proportionen und des Aufheizens der dunklen Fassadenflächen im Sommer.
Lediglich die Fenster und Rolltore im Erdgeschoss sind in Anthrazit vorstellbar.
Die farbig lasierte Holzdeckschalung in grün, wird vom Gestaltungsbeirat begrüßt.
Freianlagen und Einbindung in den Taylorpark
Der Parkcharakter des Grundstücks und die Qualifizierung der Freiflächen sind in der Freiraumplanung stärker herausarbeiten.
Die Landschaftsarchitektur des Grundstücks ist in die der Parkanlage einzubinden.
Der Gestaltungsbeirat rät Fußwegeverbindungen zwischen Grundstück und Park als Übergang zu schaffen.
Das nahezu voll versiegelte Grundstück ist stärker zu durchgrünen, die oberirdischen Parkierungsflächen und die Freiflächen sind stärker zu entsiegeln. Die Parkplätze sind offenporig zum Beispiel mit Rasenpflaster zur Versickerung ausführen, die Stellplätze sind mit Hecken als Saum einzufassen.
Es sind die „richtigen“ Baumarten zu wählen, die dem Standort angepasst sind und die den Übergang zum Taylorpark leisten (gem. Vorgaben des Bebauungsplanes ist für je 10 Stellplätze 1 Baum zu pflanzen).
Der Gestaltungsbeirat rät zu weiteren Pflanzungen an den Grundstücksgrenzen, vor den Stellplätzen und erdgebundener Fassadenbegrünung des Baukörpers, soweit möglich, um eine stärkere Durchgrünung zu erreichen.
Die Freiflächen zum Taylorpark hin können insgesamt mit baumbestandenen Grünflächen zu mehr Aufenthaltsqualität des Grundstücks beitragen und einen stärkeren Bezug zum Taylorpark erzielen.
Dieser Bereich sollte durch eine qualifizierte Freiraumplanung bearbeitet werden.
Ziel der Landschaftsarchitektur sollte sein, die CI des Unternehmens Green Places nicht nur mit Gestaltung des Baukörpers, sondern auch mit der Freiraumgestaltung Ausdruck zu verleihen.
Ergebnis: Der Gestaltungsbeirat bedankt sich für die Präsentation und die offene Diskussion und bittet Bauherr und Architekt die beschriebenen Anregungen aufzunehmen und das Ergebnis dem Beirat in einer der nächsten Sitzung als Infopunkt zur Kenntnis zu geben.
TOP 2 ISZ Infrastruktur Zentrum RNV - Schwetzingerstadt
Der Gestaltungsbeirat begrüßt die städtebaulichen Entwicklungen der RNV an dem Standort ausdrücklich. Die Idee des Masterplans, die zukünftigen Gebäude entlang der Straßenflucht zu orientieren und damit die Präsenz der RNV im Stadtraum zu erhöhen, ist gut. Der Gestaltungsbeirat regt an, eine/n Landschaftsarchitekt/in zur Qualifizierung der straßenorientierten Freiräume über die Gesamtareallänge einzubinden. Der Standort RNV wird zwischen Gebäude M1 und ISZ klar positioniert. Die absolut symmetrische Ausbildung mit dem zukünftigen ZIM-Kopfgebäudes erzeugt eine stadträumlich sehr gewollte und nicht lesbare Torsituation mit dem Gebäude ISZ, da der Straßenraum eine bogenförmige Bewegung macht. Der Gestaltungsbeirat empfiehlt das ZIM versetzt und in anderer Höhe als das ISZ auszubilden. Somit ist die städtebauliche Setzung des ISZ als südseitiger Auftakt gestärkt.
Die Ausbildung des ISZ als kubischer Solitärkörper mit L-förmigem zweigeschossigem Anbau ist in seiner Kubatur und Dimension gut. Der Baukörper sollte eine einheitliche Fassade erhalten, um den Gesamtbaukörper zu stärken. Damit wird der Portikus-Eingang klar als Hauptadresse lesbar. Zudem sollte unbedingt auf die Sockelzone des Solitärkörpers verzichtet werden. Eine einheitliche Fassade wächst aus dem Grün heraus: Das Gebäude steht auf dem Boden und wirkt nicht mehr so hermetisch. In diesem Zusammenhang favorisiert der Gestaltungsbeirat die Fassadenvariante 5.2 mit der hellen Alu-natur Stabfassade und empfiehlt diese zur Ausführung.
Die Fassade erlaubt über die spielerische Variation der Lamellendichte, unterschiedlicher Brüstungshöhen, etc. eine feinsinnigere Umsetzung des Solitärs und der gestalterische Zusammenhalt mit dem zweigeschossigen Gebäudeteil. Außerdem reduziert der deutlich bessere Abblendwert die Überhitzungstendenz im Stadtraum und ist ein relevanter Baustein des nachhaltigen Bauens. Die gestalterische Leitlinie mit dem M1 Gebäude ist trotzdem gegeben und wird auch über den Freiraum gestärkt werden.
Auch auf der hochbaulichen Setzungsebene wird die Einbindung von freiraumplanerischer Expertise empfohlen: Der Übergang vom Straßenraum über den Grünen Saum in den Innenhof hat viel mehr Potential und sollte weiter entsiegelt werden.
Ergebnis: Der Gestaltungsbeirat sieht in der Entwicklung ein hohes Potential für die RNV und das Umfeld und ersucht um Wiedervorlage des Projektes.
Die Sitzung des 73. Gestaltungsbeirats fand am Donnerstag, den 21.11.2024 im HAIFA 2 (EG), des Technischen Rathauses statt.
Protokoll der öffentliche Beratung:
TOP 1 Neubau Mehrfamilienhaus Ladenburgerstr. 29, Käfertal Das vorgestellte Projekt besteht als Gesamtprojekt aus einem traufständigen Mehrfamilienhaus, sowie drei Reihenhäuser im rückwärtigen Bereich. Die Parkplätze sind als Doppelparker-Garagen konzipiert und befinden sich im Zwischenbereich der beiden Baukörper. Der Kontext des Planungsgebietes besteht aus einer Mischung von traufständigen sowie giebelständigen Gebäuden entlang der Ladenburgerstraße, sodass kein eindeutiger Gestaltungskodex aus dem Bestand heraus an dieser Stelle ersichtlich ist. Von Planer- und Bauherrenseite wurde eine Konzeption eines traufständigen Hauses mit Durchfahrt in den Hofbereich analog einer benachbarten Planung aufgezeigt. Die ergänzend gezeigte Visualisierung der Straßenfront wird positiv beurteilt, jedoch wird die Grundrissqualität vor allem im Erdgeschoss kritisiert. Durch die gedrängte Anordnung zu den Aufstellplätzen für Müll und der unmittelbaren Nachbarschaft der recht hohen Garagenbaukörper wird eine extrem unwirtliche Situation für die Wohnung sowie den gesamten Innenhofbereich geschaffen. Die Funktionalität des Hofes mit den Zufahrten wird vom Gestaltungsbeirat als extrem kritisch betrachtet. Durch die beengte Situation sind extrem viele Fahrzeugbewegungen zum Ausparken zwingend notwendig oder erlauben teilweise nur eine Ausfahrt in Rückwärtsbewegung des Fahrzeuges direkt vor den Eingangsbereichen der geplanten Reihenhäuser. Die drei im rückwärtigen Bereich angeordneten Reihenhäuser sind als beidseitige Grenzbebauung vorgesehen. Diese Anordnung wird einer baurechtlichen Prüfung nicht standhalten, da Abstandsflächen berücksichtigt werden müssen. Insofern muss dieser Gebäudeteil zum Erhalt einer Baugenehmigung überarbeitet werden und sollte dabei die vorgenannten Aspekte der extrem nachteiligen Hofsituationen berücksichtigen und lösen.
Die jetzige Anordnung der Baukörper mit den Gärten im Norden wird vom Gestaltungsbeirat hinterfragt. Die Optionen einer Drehung um 90° des zweiten Baukörpers sollte geprüft werden, sodass Gärten im Westen in einer Abstandsfläche realisiert werden könnten. Der Gestaltungsbeirat empfiehlt ein erläuterndes Gespräch mit dem Fachbereich Baurecht betreffend die baurechtlich notwendigen Abstandsflächen, um damit eine Grundlage für die Überplanung des rückwärtigen Bereiches zu erzielen.
Ergebnis: Der Gestaltungsbeirat bittet um Wiedervorlage des baurechtlich notwendigerweise zu überarbeitenden Projektes.
TOP 2 Upstairs GinTaylor Vogelstang
Das Projekt wird anhand der zusätzlich eingereichten Unterlagen vom Gestaltungsbeirat beurteilt. Der Gestaltungsbeirat beurteilt das aufgezeigte Projekt durchweg positiv. Die Setzung des Baukörpers sowie die Volumetrie sind städtebaulich angemessen und funktional stimmig angeordnet. Die Bauherren haben sich bewusst für eine Architektur entschieden, die ihrem Markenkonzept beiträgt. Dementsprechend sollte die Materialisierung unbedingt in diesem Duktus realisiert werden. Der Gestaltungsbeirat empfiehlt wie schon vorgeschlagen eine Holzfassade und wenn möglich auch eine Konstruktion aus Holz. Durch die großen Fensterflächen kann sowohl der Einblick ins Innere ergänzend zur Bereicherung der Atmosphäre im Gebäude (Verkostung, Gastronomie) darstellen. Um die starke Volumetrie und Ausdruckskraft des Baukörpers zu unterstreichen und auch beizubehalten, empfiehlt der Gestaltungsbeirat eine intensive Prüfung notwendiger Dachaufbauten und Technikkomponenten, sodass der Gesamteindruck der angestrebten Architektur nicht beeinträchtigt wird. Bei den Außenanlagen wird empfohlen, diese in das Gesamtkonzept mit einzubeziehen und entsprechende Pflanzungen harmonisch stimmig mit Konzept und Gebäude zu realisieren. Durch die um 90° gedrehte Anordnung der jetzigen Version ist die Wegebeziehungen der Besucher vom Parkplatz zum Haupteingangstor noch unklar und sollte im Freiraumkonzept berücksichtigt werden. Des Weiteren hat das Projekt das Potenzial, weitere ökologische Aspekte bei der Planung zu berücksichtigen. Als Beispiel sei hier die Option geringer Flächenversiegelung beispielhaft genannt (Stellplatzoberflächen mit Durchlässigkeit für Niederschlagswasser).
Ergebnis: Eine Wiedervorlage ist nicht erforderlich. Der Gestaltungsbeirat wünscht gutes Gelingen bei der Umsetzung.
TOP 3 Neubau Halle mit Studio, Taylor Vogelstang
Der im 72. Gestaltungsbeirat vorgestellte Entwurf der LEDcave-Studios wurde überarbeitet neu vorgestellt. Der Gestaltungsbeirat bittet bei der weiteren Bearbeitung die nachfolgenden Punkte bei der Durcharbeitung des Entwurfs zu berücksichtigen: Grundstück und Einbindung in Taylor Park Die Standortqualität besteht in der direkten Nachbarschaft zum Taylorpark und der Möglichkeit der Einbindung mit einer fußläufigen Verbindung durch den Park zum Nachbargebäude Rent Event in der Schwarzenberger Straße. Der Gestaltungsbeirat bittet diese Standortqualität stärker zu nutzen und in die Freiraumplanung einzubeziehen. Baukörper Für die Position des Baukörpers mit Studio wurde eine Alternative untersucht, die städtebaulich noch nicht überzeugt. Die Position in Verlängerung des Gebäudes in der Schwarzenberger Straße zum Rent event sollte nochmals untersucht werden. Für den Entwurf des Unternehmenssitzes einer Filmproduktion ist eine eigenständige Leitidee zu entwickeln, die die Geschichte des Unternehmens spiegelt. Der Gestaltungsbeirat rät einen einfachen homogenen Baukörper zu entwickeln. Dabei sind keine konventionellen Fensteröffnungen wie im Verwaltungsbau zu verwenden, sondern es sind Fensterformate zu entwickeln, die in Beziehung mit den Inhalten des Unternehmens stehen, (z.B. Pixel, etc.) Der Baukörper sollte sich durch gut gesetzte Fensteröffnungen auszeichnen. Auf große Vordächer und Anbauten mit Schrägdach und auf eine Zweifarbigkeit ist zu Gunsten eines einfachen, klaren und homogenen Baukörpers zu verzichten. Fassade und Farbigkeit Der Systemhallenbau ist mit einer Sandwichpaneelfassade konzipiert. Die Gestaltung mit einer graphischen Wand, wie beim Nachbargebäude Rent Event, ist noch in den Entwurf zu integrieren. Es wird nochmals empfohlen die Verwendung des dunklen Farbtons zu verzichten, hinsichtlich der Stärkung der Proportionen und insbesondere wegen des Aufheizens der dunklen Fassadenflächen im Sommer. Anstatt der Zweifarbigkeit sollte eine homogene Farbigkeit in hellerem Grundton gewählt werden. Einbindung in den Taylorpark Der Parkcharakter des Grundstücks und die Qualifizierung der Freiflächen sind in der Freiraumplanung stärker zu berücksichtigen. Es sind Fußwegeverbindungen zwischen Grundstück und Park als Übergang zu schaffen. Das Retensionsbecken in der Schräge zum Park leistet noch keinen Beitrag als Übergang zum Park und sollte überarbeitet werden. Ziel sollte sein das Grundstück stärker zu durchgrünen, die oberirdischen Parkierungsflächen und die Freiflächen sind zu entsiegeln. Es sind die Baumarten zu wählen, die dem Standort angepasst sind und die einen Übergang zum Taylorpark leisten. Der Gestaltungsbeirat empfiehlt die Fassaden dreiseitig mit erdgebundener Fassadenbegrünung vorzusehen. Die Freiflächen zum Taylorpark hin können insgesamt mit baumbestandenen Grünflächen zu mehr Aufenthaltsqualität des Grundstücks beitragen und einen stärkeren Bezug zum Taylorpark erzielen. Dieser Bereich sollte durch eine qualifizierte Freiraumplanung bearbeitet werden. Der projektierte Zaun ist mit einer Hecke zu bepflanzen.
Ergebnis: Der Gestaltungsbeirat bedankt sich für die Präsentation und die offene Diskussion und bittet Bauherr / Architekt die beschriebenen Anregungen aufzunehmen und das Ergebnis dem Gestaltungsbeirat in einer der nächsten Sitzung nochmals vorzustellen.
TOP 4 Aufstockung Rheinvillenstr., Lindenhof
Dem Gestaltungsbeirat wird nach einer umfassenden Ortsbesichtigung des identitätsstiftenden Wohnquartiers aus den 60-er und 70-er Jahren in besonderer Lage in Mannheim, das in einer frühen Planungsphase sich befindende Aufstockungsprojekt vom Architekten vorgestellt. Der Gestaltungsbeirat und alle Anwesenden begrüßen den offenen Dialog in dieser frühen Phase des Projekts mit dem Bauherrnvertreter und dem beteiligten Architekturbüro und gibt den Antragstellern insbesondere auch auf Basis des Ortsbesuchs und der besonderen Herausforderung nach gelungenen Nachverdichtungen in der Innenstadt von Mannheim, nachfolgende Empfehlungen und Anregungen für die nächsten Planungsschritte. Diese Empfehlungen sind zugleich auch eine Aufforderung an die Stadtplanung, für diese zukünftig sicher häufiger auftretenden Situationen und Antragsstellungen von Aufstockungen in bestimmten Stadtquartieren, Handlungsempfehlungen und gestalterische Leitplanken für diese besonderen Herausforderungen quartiersbezogen aufzustellen. Städtebaulich gesehen, sollte zunächst einmal der Kontext für diese Aufstockung genauer analysiert werden und im vorliegenden Fall eines Blockzwischenhauses auch die gemeinsamen Potentiale des gesamten Gebäudeensembles betrachtet werden. Hierbei sollte auf eine einfache Kubatur Wert gelegt werden, die als zurückgestaffelter Baustein, sich nahtlos und bestmöglich mit dem Bestand zusammenfügt. Gute referentielle Beispiele konnte der Gestaltungsbeirat bei der Ortsbesichtigung durchaus erkennen und bittet die Stadtplanung hierauf auch zu verweisen. Ein Herausdrehen eines Teils der Aufstockung über das quartiersprägenden Gesimses hinaus, sieht der Gestaltungsbeirat äußerst kritisch, ebenso wie den vorgeschlagenen gläsernen Aufzug, der nur für die Aufstockung geplant ist und sich zudem noch im Straßenbereich befindet und die an sich gut proportionierte Fassade des Bestandes unschön überlagert. Auch die daraus entstehende „Schattenlage“ des bestehenden Zugangs wirkt wenig überzeugend. Die Fassaden mit ihren Öffnungen und der gewählten Materialität, sollten sich mit dem strukturellen Duktus des Bestandes besser auseinandersetzen, ohne hierdurch auf neue Qualitäten und großzügige Öffnungen zu verzichten. Zu überprüfen wäre, ob man nicht mit einer Ertüchtigung des bestehenden Treppenhauses und der schon vorhandenen Liftanlage, eine einfachere, effizientere und allen anderen Bewohner des Hauses zugutekommenden Erschließung der Aufstockung (mittels Vorrangschaltung im Aufzug z.B.) ein besseres und günstigeres Ergebnis erzielen könnte. Eine Überprüfung der konstruktiven Machbarkeit solcher Aufstockungen auf Häuser ohne in der Regel große konstruktive Reserven, könnte ebenfalls eine angemessene Baukörperkonfiguration hervorbringen, ohne die besondere Lagegunst „auf dem Dach“ zu schmälern. Ein einfaches Arbeitsmodell für die städtebaulichen und bauplastischen Belange, wird vom Gestaltungsbeirat dringend empfohlen.
Ergebnis: Der Gestaltungsbeirat bedankt sich am Ende der offenen Diskussion bei allen Beteiligten und bittet den Bauherrnvertreter und den Architekten die Anregungen und Empfehlungen anzunehmen und das Projekt auf dieser Basis weiterzuentwickeln. Hierzu sind auch entsprechende Abstimmungen mit der Stadtplanung sicherlich hilfreich. Der Gestaltungsbeirat bittet um eine Wiedervorlage des Projekts.
Die Europäische Union förderte das Projekt CoLAB (Committed to Local Climate Action Building – Engagiert für lokale Klimaschutzmaßnahmen) mit 1,5 Millionen Euro. Die drei Großstädte Mannheim, Aachen und Münster gehören zum Kreis der von der EU-Mission ausgewählten „100 klimaneutralen und intelligenten Städte bis 2030“ (NetZeroCities).
Leider ist Ihre Anmeldung an unseren Newsletter wegen einer Zeitüberschreitung fehlgeschlagen. Ihre Anmeldedaten wurden bereits aus rechtlichen Gründen gelöscht.
Melden Sie sich bitte erneut an unseren Newsletter an, wenn Sie in den Verteiler aufgenommen werden möchten.