79. Gestaltungsbeirat am 30.04.2026

Die Sitzung des 79. Gestaltungsbeirats fand am Donnerstag, den 30.04.2026 im HAIFA 2 (EG), des Technischen Rathauses statt.

Protokoll der öffentlichen Beratung:

TOP 1         Wiedervorlage Neubau Laug GmbH, Taylor Vogelstang

Der Gestaltungsbeirat nimmt die vorgenommenen Veränderungen aufgrund der letzten Gestaltungsbeiratssitzung positiv zur Kenntnis.

Zur weiteren Konzeption des Gebäudes werden noch folgende Anregungen gegeben: 

Der Besprechungsraum straßenseitig könnte durch größere Fensterflächen und Öffnungen eine besondere Akzentuierung erfahren und somit eine Schnittstelle zum öffentlichen Raum darstellen. Auch in Bezug auf Belichtung und Belüftung kann dies die Raumqualität verbessern.

Die unterschiedlich aufgefunden Loggien (Breite sowie auch Tiefe) erschließen sich in dieser Form nicht als zuträglich für eine klare Strukturierung der Büroräume. Hier sollte gegebenenfalls zukunftsgerichtet flexibel gedacht werden und eine größere, insgesamt längere Zone mit einer Loggia versehen werden, die eine klare, in der Maßstäblichkeit angepasste Form und Größe erhält. Damit würde eine flexible Zone entstehen die geeignet ist für Büroräume mit tageslichtgedämpften Bildschirmarbeitsplätzen oder weiteren Personalräumen mit einem vorgelagerten Freiraum/Austritt. Die Lage von Fitness oder Personalräumen oder Büroräumen sind somit weitestgehend flexibel und eventuell auch erweiterbar.

Die grünen Fassadenelemente sind zwingend notwendig, jedoch in der Form nicht unbedingt in dieser Strenge begrenzt. Straßenseitig sollte überlegt werden, ob zusätzlich auch Baumpflanzungen die Massivität der Stirnseite entschärfen können.

Ergebnis: Eine Wiedervorlage ist nicht erforderlich. Der Gestaltungsbeirat wünscht gutes Gelingen bei der Umsetzung.

 

TOP 2         Ersatzneubau Fakultätsgebäude, Innenstadt

Im Rahmen der Vorstellung wurde zunächst die städtebauliche Setzung des Neubaus im Kontext des bestehenden Campus gewürdigt. Der Entwurf zeichnet sich durch eine klare räumliche Haltung und eine grundsätzlich nachvollziehbare Einbindung in den umgebenden Stadtraum aus. Gleichzeitig wurde die gewählte Höhenlage des Gebäudes als zentraler Diskussionspunkt herausgestellt. Der Gestaltungsbeirat sah hierin kritisch, dass durch die derzeitige Höhensituation zusätzliche Barrieren entstehen, die der gewünschten Offenheit und Zugänglichkeit entgegenstehen. Insbesondere die Erschließung und die Hauptadresse, etwa in der Wegebeziehung vom Schloss aus, erscheinen in ihrer aktuellen Ausformulierung noch nicht ausreichend überzeugend. Auch die Führung über die vorgelagerte Terrassenebene wird nicht durchgehend als intuitiv und selbstverständlich wahrgenommen. Vor diesem Hintergrund wurde empfohlen, die Höhenlage des Baukörpers grundsätzlich zu überprüfen und dabei auch eine mögliche Absenkung in Betracht zu ziehen. In diesem Zusammenhang sollte ebenso die Stufenanlage vor dem Gebäude reduziert beziehungsweise neu organisiert werden, um eine barrierearme und klar lesbare Erschließung zu gewährleisten.

Im Hinblick auf die Gebäudeorganisation wurde die grundsätzliche Struktur des Entwurfs vom Gestaltungsbeirat als schlüssig und tragfähig anerkannt. Dennoch wurden insbesondere im Erdgeschoss funktionale und räumliche Defizite gesehen. Kritisch bewertet wurden vor allem die Lage und Organisation der Sanitäranlagen sowie die insgesamt eingeschränkte Durchlässigkeit und Zugänglichkeit der öffentlich vorgesehenen Bereiche. 

Die derzeitige Konzeption lässt die angestrebte Offenheit und kommunikative Nutzung nur unzureichend erkennen. Der Gestaltungsbeirat empfiehlt daher, die Erdgeschosszone grundlegend zu überarbeiten, die öffentlichen Funktionen stärker zu öffnen und ihnen eine klare Adressbildung zu verleihen. Ergänzend sollten alternative Erschließungsansätze geprüft werden, um die Anforderungen an die unterschiedlichen Nutzungen im Erdgeschoss und in den Regelgeschossen besser zu vereinen und damit die Nutzungsqualität weiter zu verbessern. 

Für die Regelgeschosse wurde angeregt, die Flurstrukturen stärker zu differenzieren und räumlich aufzulockern, um eine abwechslungsreichere und qualitätsvollere Arbeitsumgebung zu schaffen. Die Entscheidung, die technischen Anlagen im Untergeschoss unterzubringen, wurde ausdrücklich positiv hervorgehoben, da dadurch die Dachlandschaft frei von technischen Aufbauten gehalten werden kann. In diesem Zusammenhang wurde betont, dass auch im weiteren Planungsprozess konsequent darauf zu achten ist, Dachaufbauten zu vermeiden, um die klare Kubatur und die ruhige Fernwirkung des Gebäudes zu sichern.

Das landschaftsarchitektonische Konzept orientiert sich an Motiven des englischen Landschaftsgartens und entwickelt mit dem „Garten der Philosophen“ einen Freiraum, der formale und freie Elemente miteinander verbindet. Vorgesehen sind differenzierte Aufenthaltsbereiche, Terrassen- und Stufenanlagen sowie ein fließender Übergang in den bestehenden Parkraum. Der Gestaltungsbeirat bewertete die Grundidee eines offenen, parkartigen Freiraums ausdrücklich positiv. Die Höhenlage des Gebäudes formuliert aus Sicht des Gestaltungsbeirates eine Barriere, welche dem landschaftsarchitektonischen Konzept entgegenwirkt. Gleichzeitig wurde angemerkt, dass die topografische Ausformulierung in Teilen noch zu technisch und stark inszeniert wirkt. Insbesondere das Verhältnis zwischen den baulich gefassten Elementen und dem angestrebten landschaftlichen Charakter bedarf aus Sicht des Gestaltungsbeirat einer weiteren Schärfung. In diesem Zusammenhang möchte der Gestaltungsbeirat nachträglich darauf hinweisen, dass technische Einbauten, insbesondere Lüftungsanlagen oder entsprechende Auslässe, im Freiraum möglichst vermieden werden sollten, da sie dem Anspruch eines ruhigen, landschaftlich geprägten Gartens widersprechen. Es wird empfohlen, diese Elemente vollständig zu integrieren oder an anderer Stelle unterzubringen, um die gestalterische Qualität des Freiraums nicht zu beeinträchtigen.

Ergebnis: Es wurde vereinbart, die angesprochenen Punkte weiter zu bearbeiten und das Projekt in überarbeiteter Form erneut im Gestaltungsbeirat vorzustellen.

 

TOP 3         Sanierung Stengelstr. 5, Seckenheim

Die Liegenschaft grenzt unmittelbar an das Seckenheimer Schloss in der Hauptstraße 68 an. 1767-69 als Sommerresidenz der kurpfälzischen Kurfürstenfamilie errichtet, zählt dieses zu den historisch bedeutenden Bauwerken des Stadtteils Seckenheim. Später wurde die Anlage unter anderem industriell genutzt, bevor diese in den 1950er-Jahren zu Verwaltungszwecken umgebaut wurde. Heute beherbergt das Gebäude unter anderem den Bürgerservice sowie Veranstaltungs- und Gastronomieräume. 

Aufgrund seiner geschichtlichen, städtebaulichen und architektonischen Bedeutung prägt das Seckenheimer Schloss bis heute das Ortsbild und stellt ein wichtiges Zeugnis der kurpfälzischen Bau- und Ortsgeschichte dar. 

Der Gestaltungsbeirat begrüßt ausdrücklich das Vorhaben, die an das Seckenheimer Schloss angrenzende Liegenschaft zu sanieren und weiterzuentwickeln. Aufgrund der besonderen städtebaulichen Situation und der unmittelbaren Nachbarschaft zum denkmalgeschützten Schloss wird jedoch ein besonders sensibler Umgang mit dem historischen Kontext erwartet.

Der Gestaltungsbeirat empfiehlt daher, in sämtlichen Planzeichnungen auch den angrenzenden Bestand vollständig und differenziert darzustellen. Insbesondere sollten Fassadengliederungen, Öffnungen, Dachausbildungen sowie prägende architektonische Elemente der Nachbarbebauung nachvollziehbar mit abgebildet werden, um die Wechselwirkung zwischen Neubestand und historischem Umfeld besser nachvollziehen und bewerten zu können.

Die vorgeschlagene Ausbildung des Dachs führt nach Auffassung des Gremiums zu unglücklichen Überschneidungen mit dem charakteristischen Dachüberstand des Schlosses. Das Gremium empfiehlt hier eine Lösung, die die Eigenständigkeit beider Baukörper wahrt und dem historischen Bestand zugleich den notwendigen räumlichen Vorrang belässt. 

Das Dach sollte insgesamt ruhiger moduliert und notwendige Öffnungen sorgfältig gesetzt werden um ein harmonisches und ruhiges Gesamtbild zu gewährleisten. 

Auch die vorgeschlagene Ergänzung eines über die gesamte Fassadenlänge auskragenden Balkons mit vorgestellter Treppenanlage im untersten Geschoss zum Neckar wird kritisch gesehen. Die Maßnahme erscheint in ihrer Dimensionierung und Ausformulierung zu dominant und steht nicht im angemessenen Verhältnis zur historischen Umgebung.

In der Westansicht führen die zusätzlich vorgeschlagenen runden Öffnungen mit den bestehenden Fensterformaten zu einer insgesamt unruhigen Fassadenwirkung. Der Gestaltungsbeirat empfiehlt daher eine klarere und ruhigere Ordnung der Fassadenelemente sowie die Verwendung überwiegend stehender Fensterformate, die sich besser in die vorhandene Gliederung einfügen.

Im Verständnis, dass auch der Hof Teil des historischen Ensembles ist, regt der Gestaltungsbeirat an, die Anordnung der Stellplätze im Hofbereich zu überprüfen. Wünschenswert wären hier gut nutzbare zusammenhängende versickerungsfähige Flächen zu erzielen, auch um die Aufenthaltsqualität im Hof zu stärken.

Ergebnis: Das Gremium empfiehlt eine Überarbeitung der Planung mit dem Ziel, die architektonische Eigenständigkeit des Vorhabens stärker aus der besonderen Qualität des Ortes heraus zu entwickeln und den sensiblen Dialog mit dem historischen Bestand überzeugender auszuformulieren. Der Gestaltungsbeirat bittet daher um Wiedervorlage.