Bau-Turbo

Sie besitzen ein Grundstück und würden auf diesem gerne zusätzlichen Wohnraum schaffen, das bestehende Planungsrecht spricht aber dagegen? Sie haben bereits erste Ideen und möchten wissen, ob Ihre Vorstellungen Aussicht auf Erfolg haben? Sie sind in der Lage, Ihre Ideen auch zeitnah umzusetzen? Dann melden Sie sich beim Fachbereich Geoinformation und Stadtplanung zur Vorabstimmung ihrer Überlegungen. 

Schicken Sie uns einfach eine E-Mail an 61gestaltungsberatung@mannheim.de mit Ihren Vorstellungen. Diese Unterlagen können gerne auch zunächst skizzenhaften Charakter haben.

So erhalten Sie frühzeitig eine Einschätzung zu Ihrer Planung. Wir stimmen Möglichkeiten und Grenzen mit Ihnen ab, klären die Zustimmungsfähigkeit der Gemeinde und besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen sowie dafür erforderliche weitere Planungsschritte und Unterlagen.

Was ist eigentlich der Bau-Turbo?

Der Bau-Turbo wurde mit dem „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ eingeführt. 

Das Gesetz ist am 29. Oktober 2025 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und trat am 30. Oktober 2025 in Kraft. Das Gesetz soll die Schaffung von Wohnraum vereinfachen, in dem umfangreiche Abweichungs- und Befreiungsmöglichkeiten vom Bauplanungsrecht geschaffen wurden. 

Mit den neuen Regeln sollen Wohnbauvorhaben schneller genehmigt werden können. Dies betrifft ausschließlich Fälle, die vor Einführung des Gesetzes nicht genehmigungsfähig waren. Wesentliche Inhalte des neuen Gesetzes umfassen die neuen und geänderten Regeln zur Befreiung (§ 31 Abs. 3 BauGB), zur Einfügung (§ 34 Abs. 3b BauGB), zur Zustimmung der Gemeinde (§ 36a BauGB) sowie den „Bau-Turbo“ (§ 246e BauGB). 

Zu beachten ist, dass die neuen Befreiungs- und Abweichungsmöglichkeiten ausschließlich auf das Bauplanungsrecht bezogen sind. Das Bauordnungsrecht (Brandschutz, Abstandsflächen, Stellplätze...), das Denkmalrecht, das Klimaschutzrecht, der Artenschutz, das Immissionsschutzrecht, etc. gelten nach wie vor und sind einzuhalten. Außerdem stehen die neuen Befreiungs- und Abweichungsmöglichkeiten unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gemeinde.

Detaillierte Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen des „Bau Turbo“ finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums

Wie funktionieren der Bau-Turbo und die Zustimmung der Gemeinde in Mannheim?

Die Zustimmung der Gemeinde wird in Mannheim gemäß Hauptsatzung durch die Verwaltung erteilt. 

Der beste Weg ist eine frühzeitige Kontaktaufnahme. Um die Zustimmungsbereitschaft der Gemeinde abzuklären, ist es schon in einem frühen Planungsstadium sinnvoll, mit der Verwaltung abzustimmen, in welchem Rahmen die Planung überhaupt zustimmungsfähig ist. Daher bieten wir Ihnen im Vorfeld gerne einen Termin an. Sie können sich unter folgender Adresse an uns wenden: 61gestaltungsberatung@mannheim.de 

Für einen Antrag zum Bau-Turbo sind seitens des Bauherrn aussagekräftige und beurteilungsfähige Unterlagen (siehe unten) auszuarbeiten. Eine Bauvoranfrage in rein textlicher Form ist im Zustimmungsfall nicht zielführend, da die Zustimmung der Gemeinde nur für ein überzeugendes Gesamtvorhaben erfolgt und nicht für herausgelöste Einzelfragen. Anhand von textlich formulierten Einzelfragen können Qualität und Auswirkungen eines Vorhabens in der Regel nicht beurteilt werden. 

Kriterien bzw. Bedingungen, die bei der Zustimmung geprüft werden:
  • Städtebauliche Verträglichkeit und architektonische Qualität
  • Wohnungswirtschaftliches Konzept (insb. Quote), bei mehr als 10 Wohnungen
  • Umgang mit schützenswertem Baumbestand
  • Mindestbegrünung in Anlehnung an die Orientierungswerte der Baunutzungsverordnung (BauNVO) und an die üblichen Festsetzungen in neuen Bebauungsplänen in Mannheim
Unterlagen:

Die zur Beurteilung erforderlichen Unterlagen sind am Besten vorab telefonisch oder per E-Mail abzuklären: z.B.

  • Lageplan mit genauer Ortsbezeichnung und Eintragung des geplanten Vorhabens.
  • Darstellung der Freiflächen mit Darlegung welcher Prozentanteil des Grundstücks über- und unterbaut wird incl. der versiegelten Flächen für Stellplätze, Wege und Zufahren, Müllcontainerstellflächen u.a.
  • Grundrisse, Ansichten, Ermittlung der benötigten Befreiungen, bzw. Befreiungsanträge.