Lärmaktionsplanung

Die erstmalige Erstellung der Lärmkarten erfolgte im Jahr 2007. Die darauf aufbauende Lärmaktionsplanung wurde 2008 bzw. 2010 (Teilplan Eisenbahnlärm) durch die Stadt Mannheim erarbeitet und durch den Gemeinderat der Stadt Mannheim beschlossen.

Die Lärmkarten wurden durch die Stadt Mannheim erstmals in den Jahren 2012/2013 aktualisiert. Die aktualisierten Lärmkarten für den Eisenbahnlärm wurden erst Ende 2014 durch das Eisenbahn-Bundesamt veröffentlicht. Darauf aufbauend wurde der Lärmaktionsplan erstmalig überprüft und angepasst. Als Schwelle zur Prüfung von Lärmschutzmaßnahmen wurden die Werte 70 dB(A) (24h Tag) oder 60 dB(A) (Nacht) herangezogen und damit gegenüber der erste Stufe der Lärmaktionsplanung um 5 dB(A) abgesenkt. Der Lärmaktionsplan der 2. Stufe für den Ballungsraum Mannheim wurde am 12.04.2016 durch den Gemeinderat beschlossen.

Der Lärmaktionsplan und die Anhänge zum Lärmaktionsplan können auf dieser Seite unter weitere Informationen heruntergeladen werden.

Zum Schutz vor den Verkehrslärmeinwirkungen in den besonders stark belasteten Bereichen im Stadtgebiet wurde durch den Lärmaktionsplan ein städtisches Schallschutzfensterprogramm initiiert. Informationen zu diesem Programm erhalten Sie hier.

Überprüfung des Lärmaktionsplans

Nach den Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sollen die Lärmkarten regelmäßig überprüft und bei Bedarf überarbeitet werden. Die aktuelle Lärmkartierung ist unter www.geoportal-mannheim.de veröffentlicht.

Nach der dritten Stufe der Lärmkartierung 2017 hat die Überprüfung des Lärmaktionsplans ergeben, dass die Personen mit besonders hohen Lärmbelastungen (Schwellenwerte 70 dB(A) Lden / 60 dB(A) Lnight) überwiegend in den gleichen Bereichen verortet sind, welche bereits im kurz vor der Aktualisierung vom Gemeinderat beschlossenen Lärmaktionsplans aus dem Jahr 2016 ermittelt wurden. Zudem waren beschlossenen Lärmschutzmaßnahmen zur Anordnung straßenverkehrsrechtlicher Maßnahmen noch in der Umsetzung. Vor diesem Hintergrund wurde auf eine Überarbeitung des Lärmaktionsplans verzichtet.

In der aktuellen 4. Stufe der Lärmaktionsplanung ist vorgesehen die Auslösewerte, ab denen Lärmschutzmaßnahmen geprüft werden, um 5 dB(A) gegenüber dem derzeit aktuellen Lärmaktionsplan auf die Werte von 65 dB(A) ganztags und 55 dB(A) nachts abzusenken. Damit wird der Bereiche, in denen Lärmschutzmaßnahmen geprüft werden noch einmal deutlich ausgeweitet.

Derzeit wird der Entwurf zur Beteiligung der Öffentlichkeit erarbeitet.