
Lärmaktionsplanung
Die erstmalige Erstellung der Lärmkarten erfolgte im Jahr 2007. Die darauf aufbauende Lärmaktionsplanung wurde 2008 bzw. 2010 (Teilplan Eisenbahnlärm) durch die Stadt Mannheim erarbeitet und durch den Gemeinderat der Stadt Mannheim beschlossen.
Die Lärmkarten wurden durch die Stadt Mannheim erstmals in den Jahren 2012/2013 aktualisiert. Die aktualisierten Lärmkarten für den Eisenbahnlärm wurden erst Ende 2014 durch das Eisenbahn-Bundesamt veröffentlicht. Darauf aufbauend wurde der Lärmaktionsplan erstmalig überprüft und angepasst. Als Schwelle zur Prüfung von Lärmschutzmaßnahmen wurden die Werte 70 dB(A) (24h Tag) oder 60 dB(A) (Nacht) herangezogen und damit gegenüber der erste Stufe der Lärmaktionsplanung um 5 dB(A) abgesenkt. Der Lärmaktionsplan der 2. Stufe für den Ballungsraum Mannheim wurde am 12.04.2016 durch den Gemeinderat beschlossen.
Der Lärmaktionsplan und die Anhänge zum Lärmaktionsplan können auf dieser Seite unter weitere Informationen heruntergeladen werden.
Zum Schutz vor den Verkehrslärmeinwirkungen in den besonders stark belasteten Bereichen im Stadtgebiet wurde durch den Lärmaktionsplan ein städtisches Schallschutzfensterprogramm initiiert. Informationen zu diesem Programm erhalten Sie hier.
Überprüfung des Lärmaktionsplans
Nach den Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes müssen die Lärmkarten regelmäßig überprüft und bei Bedarf überarbeitet werden. Die aktuelle Lärmkartierung aus dem Jahr 2017 ist unter www.gis-mannheim.de veröffentlicht.
Aufbauend auf die aktualisierten Lärmkarten ist auch der Lärmaktionsplan zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Die Überprüfung des Lärmaktionsplans hat ergeben, dass die Personen mit besonders hohen Lärmbelastungen (Schwellenwerte 70 dB(A) Lden / 60 dB(A) Lnight) überwiegend in den gleichen Bereichen verortet sind, welche bereits im aktuellen Lärmaktionsplan aus dem Jahr 2016 ermittelt wurden. Zudem befinden sich die im aktuellen Lärmaktionsplan beschlossenen Maßnahmen zur Anordnung straßenverkehrsrechtlicher Maßnahmen noch in der Umsetzung. Vor diesem Hintergrund wurde auf eine Überarbeitung des Lärmaktionsplans verzichtet.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 28.06.2018 bis zum 30.07.2018 statt.