Fahrradstraße in G3/H3 – G7/H7

Die Radverkehrshauptverbindung von der Innenstadt in den Jungbusch ist die zehnte Fahrradstraße im Mannheimer Stadtgebiet. Die wichtigsten Regelungen und Neuerungen sind:

 

  1. Einbahnregelung und Befahrung durch Kraftfahrzeuge

Die Straße G3/H3 – G7/H7 ist für Radfahrende wie bisher in beide Fahrtrichtungen nutzbar. Nach wie vor gilt für Kraftfahrzeuge eine Einbahnregelung in Fahrtrichtung Luisenring.

 

  1. Vorfahrtregelung

Die Straße G3/H3 – G7/H7 wird an allen Knotenpunkten zwischen G2/G3 und dem Luisenring mit Hinblick auf die wichtige Radverkehrsbeziehung von der Innenstadt in den Jungbusch bevorrechtigt.

 

  1. Rücksichtnahme auf Radfahrer

Radfahrende genießen in einer Fahrradstraße besonderen Schutz. Sie dürfen auch beim Überholen nicht gefährdet oder behindert werden. Radfahrende dürfen ausdrücklich nebeneinander fahren. Das Drängeln oder Weghupen von Radfahren ist nicht zulässig.

Die Autofahrenden richten ihre Geschwindigkeit an diejenige des Radverkehrs. Die maximale Höchstgeschwindigkeit ist 30km/h.

 

  1. Fahrradabstellanlagen

Durch die Dichte an Wohnungen, Geschäften und Gastronomie besteht in der Straße G3/H3 – G7/H7 eine hohe Nachfrage an Fahrradabstellanlagen. Die Anzahl der Fahrradabstellplätze wird daher von 6 auf 104 erhöht.

 

  1. Mehr Platz für Fußgänger

Da im Abschnitt G7/H7 der südliche Gehweg besonders eng ist, wird dieser durch den Wegfall von Parkständen sowie einen Einbau von Pollern auf 3,20m verbreitert.

 

  1.  Auswirkungen auf Parkstände

Die Einrichtung der Fahrradstraße in G3/H3 – G7/H7 hat einen erheblichen Mehrwert für die Belange des Rad- und Fußverkehr und trägt in hohem Maße zur Verkehrssicherheit sowie zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität bei. Nicht vermeidbar ist jedoch eine Reduzierung der Parkstände von bisher 130 auf 85. Wir empfehlen, die Parkhäuser der Mannheimer Parkhausbetriebe in H6 (Swanseaplatz) oder G1 (Marktplatz) zu nutzen. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.parken-mannheim.de/ .