Sportstätten des Fachbereiches Sport und Freizeit

Allen Mannheimerinnen und Mannheimer soll sportliche Betätigung möglich sein, unabhängig von Geschlecht, Einkommen und Alter. Deshalb legt die
Stadt Mannheim bei Sportstätten großen Wert darauf, dass sie allen Nutzergruppen zur Verfügung stehen, und stellt im Rahmen der indirekten Sportförderung ihre Sportstätten zu möglichst kostengünstigen Tarifen zur Verfügung.

Zu den wichtigen Aufgaben des Fachbereichs Sport und Freizeit zählt die Pflege und Unterhaltung seiner Sportstätten. Sportstätten sind alle Einrichtungen und Anlagen, in denen die Möglichkeit besteht, vereinsgebunden oder vereinsungebunden Sport zu betreiben.

Die Stadt Mannheim unterhält zahlreiche solcher Einrichtungen und Anlagen. Zu den Sportstätten im Zuständigkeitsbereich des Fachbereichs 52 „Sport und Freizeit“ gehören:

- 7 Sporthallen,
- 1 Leichtathletik-Trainingshalle
- 9 Freisportanlagen mit zum Teil mehreren Plätzen
- 1 Stadion und 2 verpachtete Stadien
- 8 Schwimmbäder und 1 verpachtetes Schwimmbad
- 2 Eissportstätten mit 4 Eisflächen
 

Übersicht über die städtischen Sportanlagen des Fachbereiches Sport und Freizeit:


Hier können Sie den Antrag auf Überlassung von Sportstätten des Fachbereiches downloaden.