Beglaubigung der Bescheinigung zur Mitnahme von Betäubungsmitteln bei Auslandsreisen

Betäubungsmittel dürfen prinzipiell ins Ausland mitgenommen werden. Der Arzt/Ärztin darf für den Reisebedarf Betäubungsmittel für einen Zeitraum von bis zu 30 Tagen verordnen. Für die Reisevorbereitung ist aber auch entscheidend, in welches Land die Reise geht.
Bei Reisen in eines der Länder, in denen das Schengener Abkommen gilt, ist eine vom Arzt/Ärztin ausgefüllte Bescheinigung (nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens) mitzuführen; dabei ist für jedes Betäubungsmittel eine gesonderte Bescheinigung erforderlich.

Was muss für eine Beglaubigung beachtet werden?

  • Wir bitten Sie, die vom verordnenden Arzt/Ärztin vollständig ausgefüllte Bescheinigung mit zwei Wochen Vorlauf an das Gesundheitsamt zu senden/faxen, damit sie gesichtet werden kann (E-Mail: 587amb@mannheim.de; Fax: 0621 293 47 0967). Fehlerhafte oder unvollständige Bescheinigungen können nicht beglaubigt werden. Bei kürzeren Vorlaufzeiten kann eine Bearbeitung bis Reisebeginn ggf. nicht gewährleistet werden.
     
  • Wir bitten Sie um vorherige Absprache und Terminvereinbarung mit dem Gesundheitsamt (Tel. 0621 293 2200 oder per E-Mail).
     
  • Vorgelegt werden müssen die vom verordnenden Arzt ausgefüllte Bescheinigung im Original, das entsprechende BTM-Rezept im Original oder als Kopie und der gültige Personalausweis.
     
  • Zum Termin der Beglaubigung ist ein persönliches Erscheinen erforderlich.
     
  • Ihre Ärztin oder Ihr Arzt darf Ihnen Betäubungsmittel maximal in der für 30 Tage erforderlichen Menge verschreiben. Deshalb darf auch höchstens diese Menge bescheinigt und mitgeführt werden.
     
  • Für die Beglaubigung ist je Bescheinigung eine Gebühr in Höhe von 21€ zu entrichten (Stand Juli 2022)
     
  • Falls Sie für länger als 30 Tage in einen Schengen-Staat reisen oder in ein Land reisen, das die Mitnahme von Betäubungsmitteln nicht erlaubt, so prüfen Sie bitte, ob es das benötigte Mittel (bzw. ein äquivalentes Produkt) im Reiseland gibt und ob Sie es sich möglicherweise dort ärztlich verschreiben lassen können. Sollte dies auch nicht möglich sein, ist eine Mitnahme der Betäubungsmittel nur über eine Ein- und Ausfuhrgenehmigung erlaubt, welche bei der Bundesopiumstelle beantragt werden muss.

Achtung: Für Reisen in Länder außerhalb des Schengen-Raums bestehen keine international gültigen Bestimmungen für die Mitnahme von Betäubungsmitteln. Es wird aber folgendes empfohlen:
Lassen Sie sich vom verschreibenden Arzt/Ärztin eine mehrsprachige Bescheinigung ausstellen, welche Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen, Wirkstoffbezeichnung und Dauer der Reise enthält. Diese Bescheinigung ist ebenfalls durch das Gesundheitsamt beglaubigen zu lassen und mitzuführen.
Informieren Sie sich vor Reiseantritt unbedingt über die Rechtslage des Ziel- oder Transitlandes. Einige Länder verlangen zusätzlich Importgenehmigungen, schränken die Menge der mitzuführenden Betäubungsmittel ein oder verbieten die Mitnahme von bestimmten Betäubungsmitteln sogar generell.