Kfz - Zulassung Importfahrzeug


Zur Terminvereinbarung
 

Wenn Sie ein Neu- oder Gebrauchtfahrzeug im Ausland (innerhalb und außerhalb der EU) gekauft haben und noch keine deutschen Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) ausgestellt wurden, muss das Fahrzeug bei den Bürgerservices zugelassen werden.
 

Wie können Sie dieses Anliegen beantragen?

Privatpersonen müssen mit Hauptwohnsitz in Mannheim gemeldet sein.
 

Bei juristischen Personen, Handelsunternehmen und selbstständigen Gewerbetreibenden muss der Hauptsitz oder die Niederlassung der Firma in Mannheim sein.

Was müssen Sie vorlegen?

Bitte bringen Sie mit:

  • Ausweisdokument (deutscher Personalausweis oder Reisepass, ausländische Ausweisdokumente in Kopie oder Original sind zulässig; eID-Karte ist nicht zulässig)
  • Ausländische Fahrzeugpapiere
  • (wenn noch zugelassen) ausländische Kennzeichen
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung in ausgedruckter oder digitaler Form)
  • Erteilung zur SEPA-Lastschrift
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) im Original
  • Wenn kein CoC vorliegt ein Gutachten nach § 21 StVZO
  • Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung (bei Drittstaaten)
  • Originalrechnung/-Kaufvertrag
  • Das Fahrzeug muss vorgefahren werden, wenn kein Gutachten (Hauptuntersuchung, Abgasuntersuchung, Vollgutachten, technische Änderung) vorliegt
  • Leasingfahrzeugbrief (Der Leasingfahrzeugbrief muss von der Bank direkt an den Bürgerservice Neuhermsheim oder Waldhof geschickt werden.)

 

Für die Zulassung von Gebrauchtfahrzeugen zusätzlich:

  • Ausländische Kennzeichen (falls Fahrzeug noch zugelassen)

 

In Vertretungsfällen zusätzlich:

  • Ausweisdokument des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers (Original)
  • Schriftliche Vollmacht mit Daten des Kfz-Halters und der bevollmächtigten Person, sowie Einverständniserklärung zur Mitteilung von Gebühren- und Steuerrückständen

 

Bei Zulassungen auf juristische Personen, Firmen, Vereinigungen zusätzlich:

  • Handelsregisterauszug
  • Gewerbeanmeldung
  • Vereinsregisterauszug oder anderer Nachweis

 

Bei Zulassungen auf Minderjährige zusätzlich:

  • Einwilligung beider Elternteile
  • Ggf. Nachweis einer Schwerbehinderung des Minderjährigen oder eine für diese Fahrzeugklasse begonnene Fahrschulausbildung

Welche Gebühren werden fällig?

Dienstleistung Gebühr
Neuzulassung/Erstzulassung 30,00 Euro
Umschreibung von außerhalb mit Halterwechsel 27,70 Euro

Optionale zusätzliche Gebühren:

Dienstleistung Gebühr
Manuelle Technikerfassung 15,30 Euro
Genehmigung nach § 13 EG-FGV 39,50 Euro
Änderung der technsichen Daten

11,70 Euro

Erstellung Zulassungsbescheinigung Teil II   3,80 Euro
Wunschkennzeichen 10,20 Euro
Vorweggebühr   2,60 Euro

Wo können Sie dieses Anliegen beantragen? Wie können Sie einen Termin vereinbaren?

Die Zulassung von Importfahrzeugen können Sie ausschließlich in den Bürgerservice-Standorten Innenstadt, Waldhof und Lindenhof beantragen. Weitere Informationen - beispielsweise zu Barrierefreiheit und Bezahlmöglichkeiten - finden Sie auf den Seiten der einzelnen Bürgerservice-Standorte.

 

Termine können unter www.mannheim.de/terminreservierung oder über die Behördennummer 115 vereinbart werden.

 

Bitte informieren Sie sich vorab, ob eine Terminreservierung am jeweiligen Standort erforderlich ist. In dieser Übersicht finden Sie die Öffnungszeiten ohne Termin aller Bürgerservices.

 

Eine Beantragung über das Bürgerportal, per E-Mail oder Post ist nicht möglich.

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