Kfz – Zulassung mit technischem Gutachten/Eintrag technischer Änderungen


Zur Terminvereinbarung
 

Wenn Ihr Fahrzeug oder Ihr Anhänger vor der ersten Zulassung technisch verändert wurde, muss Ihnen nun im Rahmen der Zulassung eine Einzelbetriebserlaubnis erteilt werden.

Möchten Sie Änderungen an Ihrem bereits zugelassenen Fahrzeug vornehmen oder haben Ihr Fahrzeug bereits technisch verändert, müssen Sie nachweisen, dass die Änderungen den Vorschriften entsprechen. Die Bürgerservices können Ihnen dann eine neue Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erteilen.
 

Erkundigen Sie sich am besten vor dem Ein- oder Umbau, ob die Betriebserlaubnis dadurch beeinträchtigt wird oder die Änderung überhaupt genehmigungsfähig ist.

 

Wie können Sie dieses Anliegen beantragen?

Sie weisen nach, dass die Änderungen an Ihrem Fahrzeug vorschriftsmäßig erfolgt sind. Hierfür müssen Sie das Fahrzeug von einem amtlich anerkannten Sachverständigen für Kraftfahrzeugverkehr begutachten lassen.
 

Privatpersonen müssen mit Hauptwohnsitz in Mannheim gemeldet sein.
 

Bei juristischen Personen, Handelsunternehmen und selbstständigen Gewerbetreibenden muss der Hauptsitz oder die Niederlassung der Firma in Mannheim sein.

Was müssen Sie vorlegen?

Bitte bringen Sie mit:

  • Ausweisdokument (deutscher Personalausweis oder Reisepass, ausländische Ausweisdokumente in Kopie oder Original sind zulässig; eID-Karte ist nicht zulässig)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II und Teil I
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung in ausgedruckter oder digitaler Form)
  • Erteilung zur SEPA-Lastschrift
  • (falls vorhanden) EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) im Original
  • Gutachten über die technische Änderung (je nachdem) §§ 19 (2) i.V.m. 21 StVZO, 13 EG-FGV, 13 FZV
  • Bei Änderung der Fahrzeugklasse, des Hubraums, der Nennleistung (KW), der Kraftstoffart oder der Energiequelle: Zulassungsbescheinigung Teil II

Das Fahrzeug muss über einen gültigen Nachweis der Hauptuntersuchung (HU) verfügen (TÜV Bericht) (mind. gut lesbare Kopie)
 

In Vertretungsfällen zusätzlich:

  • Ausweisdokument des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers (Original)
  • Schriftliche Vollmacht mit Daten des Kfz-Halters und der bevollmächtigten Person, sowie Einverständniserklärung zur Mitteilung von Gebühren- und Steuerrückständen

Bei Zulassungen auf juristische Personen, Firmen, Vereinigungen zusätzlich:

  • Handelsregisterauszug
  • Gewerbeanmeldung
  • Vereinsregisterauszug oder anderer Nachweis

Bei Zulassungen auf Minderjährige zusätzlich:

  • Einwilligung beider Elternteile
  • gegebenenfalls Nachweis einer Schwerbehinderung des Minderjährigen oder eine für diese Fahrzeugklasse begonnene Fahrschulausbildung
Welche Gebühren werden fällig?
Dienstleistung Gebühr
Neuzulassung/Erstzulassung 30,00 Euro
Umschreibung von außerhalb mit/ohne Halterwechsel und neuem Kennzeichen 29,60 Euro

Optionale zusätzliche Gebühren:

Dienstleistung Gebühr
Manuelle Technikerfassung 15,30 Euro
Genehmigung nach § 13 EG-FGV/ 21 StVZO 39,50 Euro
Änderung der technischen Daten 11,70 Euro
Erstellung Zulassungsbescheinigung Teil II   3,80 Euro
Wunschkennzeichen 10,20 Euro
Vorweggebühr   2,60 Euro
Erteilung Ausnahmegenehmigung der Zulassungsbehörde 80,00 Euro
Wo können Sie dieses Anliegen beantragen? Wie können Sie einen Termin vereinbaren?

Die Zulassung mit technischem Gutachten können Sie ausschließlich in den Bürgerservice-Standorten Innenstadt, Waldhof und Lindenhof beantragen. Weitere Informationen - beispielsweise zu Barrierefreiheit und Bezahlmöglichkeiten - finden Sie auf den Seiten der einzelnen Bürgerservice-Standorte.
 

Termine können unter www.mannheim.de/terminreservierung oder über die Behördennummer 115 vereinbart werden.
 

Bitte informieren Sie sich vorab, ob eine Terminreservierung am jeweiligen Standort erforderlich ist. In dieser Übersicht finden Sie die Öffnungszeiten ohne Termin aller Bürgerservices.
 

Eine Beantragung per E-Mail oder Post ist nicht möglich.

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