Kfz – Besiegelung defekter Kennzeichen
Wenn Ihre Kennzeichenschilder z.B. durch einen Unfall oder Verschleiß unbrauchbar geworden sind, müssen Sie diese ersetzen. Beim Bürgerservice erhalten die neuen Schilder ein Siegel. Dabei können Sie Ihr bisheriges Kennzeichen (z.B. MA-XX 11) behalten. Wenn Sie Ihr Kennzeichen wechseln möchten, handelt es sich um eine Umkennzeichnung.
- Wie können Sie dieses Anliegen beantragen?
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Ihre Kennzeichen oder Ihre Plakette sind unleserlich oder beschädigt.
Privatpersonen müssen mit Hauptwohnsitz in Mannheim gemeldet sein.
Bei juristischen Personen, Handelsunternehmen und selbstständigen Gewerbetreibenden muss der Hauptsitz oder die Niederlassung der Firma in Mannheim sein.
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Was müssen Sie vorlegen?
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Bitte bringen Sie mit:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (bisher Fahrzeugschein)
- Alte Kennzeichenschilder
- Neue Kennzeichenschilder
In Vertretungsfällen zusätzlich:
- Ausweisdokument des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers (Original)
- Schriftliche Vollmacht mit Daten des Kfz-Halters und der bevollmächtigten Person, sowie Einverständniserklärung zur Mitteilung von Gebühren- und Steuerrückständen
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Welche Gebühren werden fällig?
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Dienstleistung Gebühr Besiegelung defekter Kennzeichen 2,60 Euro Zuteilung der Kennzeichenbleche 27,00 Euro Optionale zusätzliche Gebühren:
Dienstleistung Gebühr je Stadtsiegel 1,20 Euro TüV-Siegel 0,50 Euro -
Wo können Sie dieses Anliegen beantragen? Wie können Sie einen Termin vereinbaren?
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Die Besiegelung defekter Kennzeichen können Sie ausschließlich durch eine persönliche Vorsprache im Bürgerservice erledigen. Weitere Informationen - beispielsweise zu Barrierefreiheit und Bezahlmöglichkeiten - finden Sie auf den Seiten der einzelnen Bürgerservice-Standorte.
Termine können unter www.mannheim.de/terminreservierung oder über die Behördennummer 115 vereinbart werden.
Bitte informieren Sie sich vorab, ob eine Terminreservierung am jeweiligen Standort erforderlich ist. In dieser Übersicht finden Sie die Öffnungszeiten ohne Termin aller Bürgerservices.
Eine Beantragung über das Bürgerportal, per E-Mail oder Post ist nicht möglich.
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