Beratung bei (drohendem) Entzug und Neuerteilung nach Entzug


Zur Terminvereinbarung


An das Führen eines Kraftfahrzeuges werden hohe Anforderungen gestellt. Sie müssen daher beim Auto- oder Motorradfahren immer gesund, fit und nüchtern sein. Die Polizei und andere Sicherheitsbehörden sind verpflichtet, uns Auffälligkeiten beim Führen von Kraftahrzeugen zu melden. Wir prüfen dann den Sachverhalt und melden uns gegebenenfalls bei Ihnen. In der Regel werden Sie dann zur Vorlage von Unterlagen aufgefordert, z.B. ärztliche Bescheinigungen oder Gutachten.

Wenn Ihnen bereits die Fahrerlaubnis entzogen wurde, können Sie einen Antrag auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis stellen.

 

Wie können Sie dieses Anliegen beantragen?

Sie wohnen in Mannheim und Ihnen droht der Entzug Ihrer Fahrerlaubnis.

 

Ein Fahrverbot ist kein Entzug der Fahrerlaubnis. Ein Fahrverbot aufgrund eines Fehlverhaltens dauert meistens ein bis drei Monate und läuft automatisch ab. Nach Ablauf können Sie sofort wieder fahren. Einen Antrag müssen Sie hierfür nicht stellen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Bußgeldstelle oder das Gericht, welches das Fahrverbot angeordnet hat.



Der Entzug der Fahrerlaubnis durch das Gericht oder die Fahrerlaubnisbehörde besteht auf Dauer. Bevor im Rahmen der Neuerteilung kein neuer Führerschein ausgehändigt wird, dürfen Sie das Fahrzeug nicht mehr fahren. Oft ist der Entzug auch mit einer Sperrfrist verbunden. Dies bedeutet, dass Ihnen vor Ablauf der Sperrfrist kein neuer Führerschein ausgehändigt werden darf. Auch wenn die Sperrfrist abgelaufen ist, dürfen Sie kein Auto oder Motorrad fahren. Die Bearbeitung Ihres Antrags auf Neuerteilung nimmt mindestens sechs Wochen in Anspruch. Je nachdem welche Auflagen von uns festgesetzt werden kann es noch deutlich länger dauern. Manchmal wird ein ärztliches Gutachten oder eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet. Bei Alkohol- und Drogendelikten müssen Sie häufig eine Abstinenz nachweisen. Das gilt als Beweis, dass Sie langfristig ohne Alkohol oder Drogen leben können. Es gibt Ärzte und Labore, die eine Abstinenz überwachen können und Ihnen eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Behörde ausstellen können.


Wir empfehlen einen Antrag auf Neuerteilung bereits drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist zu stellen.

Was müssen Sie vorlegen?

Bitte bringen Sie mit:

Möglichst alle Dokumente und Briefe, welche im Zusammenhang mit Ihren Fragen stehen.

 

Bei Lkw- oder Bus-Führerscheinen zusätzlich:

  • gegebenenfalls ärztliche Gutachten
  • Gerichtsurteil oder behördlicher Bescheid über den Entzug

Bei einer Neuerteilung zusätzlich:

  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • biometrisches, aktuelles Lichtbild
  • Sehtest einer anerkannten Sehteststelle (Augenärzte, Optiker)
  • Nachweis über einen Kurs in Erste-Hilfe

Welche Gebühren werden fällig?

Dienstleistung Gebühr
Beratung gebührenfrei
Antrag Neuerteilung (inkl. Gebühren für das Führungszeugnis) 173,90 Euro

Wo können Sie dieses Anliegen beantragen? Wie können Sie einen Termin vereinbaren?

Bei drohendem Entzug der Fahrerlaubnis können Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde in K 7 wenden. Weitere Informationen - beispielsweise zu Barrierefreiheit und Bezahlmöglichkeiten - finden Sie auf der Seite der Fahrerlaubnisbehörde.

 

Termine können unter www.mannheim.de/terminreservierung oder über die Behördennummer 115 vereinbart werden.

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