Begleitetes Fahren ab 17 Jahren


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Wenn Sie bereits mit 17 Jahren ein Auto fahren möchten, können Sie am Begleiteten Fahren teilnehmen. Die Ausbildung in der Fahrschule und die Prüfung beim TÜV läuft wie beim regulären Autoführerschein ab. Allerdings dürfen Sie vor dem 18. Geburtstag nur in Begleitung einer erfahrenen Person Auto fahren.

 

Wie können Sie dieses Anliegen beantragen?

Sie wohnen in Mannheim und sind zum Zeitpunkt des Antrags mindestens 16 ½ Jahre alt. Ihre beiden Elternteile sind einverstanden.

 

Die Einverständniserklärung der Eltern muss von beiden Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. Wenn Sie nur einen Erziehungsberechtigen haben, benötigen wir einen entsprechenden Nachweis (z.B. Schreiben vom Jugendamt oder Sterbeurkunde). Sie müssen mindestens eine geeignete Begleitperson benennen.

 

Eine Begleitperson muss

  1. mindestens 30 Jahre alt sein,
  2. mindestens seit fünf Jahren einen Führerschein Klasse B (alte Klasse 3) haben und
  3. darf höchstens einen Punkt im Fahreignungsregister (Punktekonto Flensburg) haben.


Wenn Sie die Prüfung an einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe durchführen möchten, teilen Sie uns dies bitte bei Antragstellung mit. In Ihrem Führerschein wird dann die Schlüsselzahl 78 eingetragen. Dies bedeutet, dass Sie nur Automatikfahrzeuge fahren dürfen.

Sie können stattdessen auch einen Eintrag der Schlüsselzahl 197 beantragen. Sie führen Ihre Prüfung dann an einem Automatikfahrzeug durch, dürfen später aber auch Schaltwagen fahren. Hierfür muss Ihre Fahrschule vor der Prüfung bescheinigen, dass Sie Schaltwagen fahren können.

Was müssen Sie vorlegen?

Bitte bringen Sie mit:

  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • biometrisches, aktuelles Lichtbild
  • Sehtest einer anerkannten Sehteststelle (Augenärzte, Optiker)
  • Nachweis über einen Kurs in Erste-Hilfe
  • sofern vorhanden: aktueller Führerschein (AM oder A1)
  • Einverständniserklärung und Ausweiskopien der Erziehungsberechtigten

Für jede Begleitperson zusätzlich:

  • Unterschriebenes Beiblatt „Begleitperson“
  • Kopie von Führerschein und Ausweisdokument

Welche Gebühren werden fällig?

Dienstleistung Gebühr
Antrag und Herstellung des Kartenführerscheins 53,70 Euro
je Begleitperson zusätzlich 13,00 Euro

Wo können Sie dieses Anliegen beantragen? Wie können Sie einen Termin vereinbaren?

Das Begleitete Fahren mit 17 können Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde in K 7 beantragen. Weitere Informationen - beispielsweise zu Barrierefreiheit und Bezahlmöglichkeiten - finden Sie auf der Seite der Fahrerlaubnisbehörde.

 

Termine können unter www.mannheim.de/terminreservierung oder über die Behördennummer 115 vereinbart werden.

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