Der Gemeinderat hat am 12.12.2023 beschlossen, dass die Stadt Mannheim ab dem 01.03.2024 eine Beherbergungssteuer erhebt.
Die Beherbergungssteuer – andernorts auch Bettensteuer genannt – ist eine örtliche Aufwandssteuer. Die Erträge aus der Beherbergungssteuer leisten einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der vielfältigen Angebote und Leistungen der Stadt Mannheim.