Im Rahmen des Verfahrens der regionalen Schulentwicklung (§ 30 Schulgesetz) des Landes Baden-Württemberg ist die Stadt Mannheim aktiv an der Weiterentwicklung der hiesigen Schullandschaft beteiligt. Ziel der regionalen Schulentwicklung ist es, allen Schülerinnen und Schülern in zumutbarer Erreichbarkeit die Erlangung des gewünschten Bildungsabschlusses entsprechend ihrer Begabungen und Fähigkeiten zu ermöglichen. Das Gesetz schreibt das Verfahren der regionalen Schulentwicklung bei Einrichtung, Errichtung, Änderung und Aufhebung von Schulen vor.
Die Planung von Schulentwicklungsprozessen findet immer unter Beteiligung der betroffenen Akteure statt. Neben den involvierten Schulen und deren Schulgremien sowie dem zuständigen Staatlichen Schulamt als Schulaufsichtsbehörde, wird auch der Gesamtelternbeirat einbezogen. Eine frühzeitige Beteiligung der Politik in Form der örtlichen Bezirksbeiratsgremien erwies sich bisher ebenfalls als zielführend. Darüber hinaus beschließt der Ausschuss für Bildung und Gesundheit, des Schulbeirates und des Jugendhilfeausschusses sowie der Gemeinderat die von der Verwaltung geplanten Maßnahmen. Diese Beteiligungsprozesse sind Voraussetzung für die formale Einleitung aller schulorganisatorischen Maßnahmen und auch Bestandteil der erforderlichen Antragstellung der Maßnahmengenehmigungen beim zuständigen Regierungspräsidium Karlsruhe. Zu diesen Maßnahmen zählen beispielsweise die Einrichtung von Ganztagsschulen oder die Neugründung, Aufgabe oder Zusammenlegung von Schulstandorten.
Weiterführende Informationen des Landes Baden-Württemberg zum Thema regionale Schulentwicklung finden Sie auf den Internetseiten des Kultusministeriums und des Regierungspräsidiums.
Mannheim ist sich seiner globalen Verantwortung bewusst. Als starke Stadtgesellschaft möchten wir mit unserem Wissen und unserer Erfahrung einen Beitrag zur Erreichung der globalen Nachhaltigkeitsziele leisten.
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