Mit den nachfolgenden Informationen wollen wir es Ihnen so einfach wie möglich machen, die bürokratischen Hürden hinter sich zu bringen und beraten Sie gerne auch im persönlichen Gespräch.
Das Sachgebiet Kinder- und Jugendbildung der Jugendförderung deckt ein weites Themenspektrum als Querschnittsaufgabe der Jugendarbeit ab. Die Grundlage findet die Jugendarbeit im § 11 des SGB VIII. Darin wird deutlich, dass die Jugendarbeit einen eigenen Bildungsauftrag hat und somit entscheidend dazu beiträgt, dass Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung gefördert und unterstützt werden.