sind der Gemeinderat und der Bürgermeister. In Großen Kreisstädten und Stadtkreisen, so wie Mannheim, trägt der Bürgermeister die Amtsbezeichnung Oberbürgermeister.
Der Gemeinderat ist das Hauptorgan der Gemeinde, das sogenannte „Kommunalparlament“. Der Gemeinderat wird für jeweils fünf Jahre gewählt und trifft die wichtigen kommunalen Entscheidungen durch Wahlen und Abstimmungen grundsätzlich in öffentlichen Sitzungen.