Bauvorhaben unterliegen bis zu ihrer Fertigstellung der Bauüberwachung. Genehmigungspflichtige Bauvorhaben finden dann ihren Abschluss in der so genannten Schlussabnahme. Die Schlussabnahme wird nach der Fertigstellung, jedoch vor der Nutzung der baulichen Anlage durchgeführt. Bei der Schlussabnahme wird überprüft, ob das Vorhaben der genehmigten Ausführung entspricht und die öffentlich-rechtlichen Vorschriften bei der Durchführung eingehalten bzw. beachtet wurden.